wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 26.01.2017
S 27 KR 717/16 -

Kostenübernahme bei Tattoo-Entfernung durch Krankenkasse

In Ausnahmefällen muss gesetzliche Krankenkasse Kosten übernehmen

Die Klage auf Kostenübernahme für die Entfernung einer Tätowierung hat dann Erfolg, wenn die Entfernung der Krankenbehandlung dient. Dies hat das Sozialgericht Düsseldorf entschieden.

Im vorliegenden Fall war die Klägerin Opfer eines als "die heiligen Zwei" bekannten Täterduos und wurde von diesen zur Prostitution gezwungen. Während dieser Zeit wurde der Klägerin unter dem Vorwand der Verbundenheit zu den Tätern am Hals eine Tätowierung mit den Initialen der Vornamen beider Täter und der Abkürzung DH2 für "die heiligen Zwei" gestochen. Nach der Befreiung von der Zwangsprostitution durch die Polizei beantragte die Klägerin die Übernahme der Kosten für die Entfernung der Tätowierung. Die Beklagte lehnte den Antrag ab. Die Entfernung einer Tätowierung sei keine Krankenbehandlung.

SG: Anspruch auf Kostenübernahme wegen Krankenbehandlung

Das Sozialgericht Düsseldorf gab der Klage statt. Es handele sich bei der Entfernung der Tätowierung ausnahmsweise um eine Krankenbehandlung. Denn die Tätowierung wirke entstellend und es drohe die Gefahr eines Rückzugs aus dem sozialen Leben.

Heilungsprognose ohne Tattoo-Entfernung schlechter

Schon bei flüchtiger Betrachtung falle die Tätowierung aufgrund ihrer Größe und Lage am Hals auf und wecke Aufmerksamkeit und Neugier. Sie könne Nachfragen auch von unbekannten Passanten auslösen. Die Klägerin könne als Opfer der Zwangsprostitution erkannt werden, zumal über den Fall in der Presse berichtet worden sei. Ohne die Entfernung der Tätowierung sei die Heilungsprognose der bei der Klägerin bestehenden posttraumatischen Belastungsstörung erheblich schlechter. Die Klägerin sei auch nicht auf eine Psychotherapie zu verweisen, da es nicht um das subjektive Empfinden der Klägerin mit einer natürlichen körperlichen Anomalie gehe. Die Situation sei deshalb nicht mit einer Tätowierung vergleichbar, die aus freien Stücken gestochen wurde und später schlichtweg nicht mehr gefalle.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.07.2017
Quelle: Sozialgericht Düsseldorf/ ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/SG-Duesseldorf_S-27-KR-71716_Kostenuebernahme-bei-Tattoo-Entfernung-durch-Krankenkasse.news24544.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 24544 Dokument-Nr. 24544

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.