wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Düsseldorf, Beschluss vom 18.09.2012
S 26 R 1670/12 ER -

Ohne verbindlichen Tarifvertrag keine durchsetzbare Nachforderung von Sozialversicherungsabgaben auf Grundlage des Tariflohns

Höhe des (rechtmäßigen) Gehaltes muss feststehen, damit die Deutsche Rentenversicherung Sozialversicherungsabgaben nachfordern darf

Dem Eilantrag eines Fastfoodunternehmens gegen die Nachforderung von Sozialversicherungsabgaben durch die Deutsche Rentenversicherung Rheinland ist stattzugeben. Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland darf vor Feststellung der (rechtmäßigen) Höhe des Gehaltes keine Sozialversicherungsabgaben nachfordern. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Düsseldorf hervor.

Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Rentenversicherung hatte gegenüber dem Betreiber einer Subway-Filiale eine Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von über 20.000 Euro geltend gemacht. Nach Auffassung der Rentenversicherung hätte das Unternehmen seine Beschäftigten entsprechend dem Entgelttarifvertrag für das Gaststätten- und Hotelgewerbe entlohnen müssen. Zwar sei der Franchisenehmer nicht Vertragspartei des Tarifvertrages. Aufgrund einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung durch das Arbeitsministerium NRW sei dieser jedoch auch für nicht tarifgebundene Unternehmen zu beachten. Unter Zugrundlegung des nach Tarifvertrag zu zahlenden Lohnes hätten auch entsprechend höhere Sozialversicherungsabgaben an die Rentenversicherung abgeführt werden müssen.

Klärung der Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages notwendig

Das Sozialgericht Düsseldorf hat die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Nachforderungsbescheid angeordnet. Für das Gericht war beachtlich, dass die Frage bislang gerichtlich noch nicht geklärt ist, ob das Arbeitsministerium NRW den Tarifvertrag für den fraglichen Zeitraum wirksam für allgemeinverbindlich erklärt hat.

Risiko der Insolvenz gebietet Vollstreckung der Forderung

Solange die (rechtmäßige) Höhe des Gehaltes nicht abschließend feststehe, seien auch die darauf zu entrichtenden Sozialversicherungsabgaben nicht wirksam nachzufordern. Das Risiko, den Franchisenehmer mit möglicherweise ungerechtfertigten Nachforderungen zu belasten und schlimmstenfalls gar in die Insolvenz zu treiben, gebiete es, die Forderung der Rentenversicherung zunächst nicht zu vollstrecken.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.03.2013
Quelle: Sozialgericht Düsseldorf/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/SG-Duesseldorf_S-26-R-167012-ER_Ohne-verbindlichen-Tarifvertrag-keine-durchsetzbare-Nachforderung-von-Sozialversicherungsabgaben-auf-Grundlage-des-Tariflohns~N15334

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 15334 Dokument-Nr. 15334

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.