kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Die Zahlung von Arbeitslosengeld II darf nicht sofort eingestellt werden, weil nach der seit 1. Oktober 2008 geltenden Rechtslage möglicherweise ein Anspruch auf Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz besteht. Dies hat das Sozialgericht Dresden festgestellt.
Die Antragsteller sind eine vierköpfige Familie aus Dresden. Sie bezogen bislang Arbeitslosengeld II in Höhe von monatlich 186 € als ergänzende Leistung. Denn das Einkommen des Familienvaters reicht nicht aus, um den Lebensunterhalt der Familie zu bestreiten. Die ARGE Dresden hob die Bewilligung von Arbeitslosengeld II zum 1. November 2008 auf. Die Antragsteller könnten Kindergeldzuschlag und Wohngeld beantragen. Hiergegen erhoben die Antragsteller beim Sozialgericht Dresden Klage und beantragten Eilrechtsschutz.
Der Eilantrag hatte Erfolg. Die ARGE Dresden muss vorläufig weiter Arbeitslosengeld II zahlen. Denn die Antragsteller müssen bis zur verbindlichen Prüfung Ihrer Ansprüche von irgendetwas leben können. Die ARGE kann das von ihr vorläufig ausgezahlte Geld später von Familienkasse und Wohngeldstelle erstattet bekommen. Damit wird eine doppelte Leistung vermieden. Die Zahlung von Arbeitslosengeld II darf allerdings nicht bereits während der Bearbeitungszeit des Antrages auf
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.11.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des SG Dresden vom 18.11.2008
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/SG-Dresden_S-5-AS-541008-ER_Zahlung-von-Arbeitslosengeld-II-darf-nicht-wegen-moeglicher-Ansprueche-auf-Kinderzuschlag-eingestellt-werden~N7009
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 7009
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.