wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Dresden, Urteil vom 06.11.2007
S 33 R 2012/05 -

Übergewicht allein begründet keinen Anspruch auf eine Kur

Durch Übergewicht verursachte Beschwerden allein begründen keinen Anspruch auf die Bezahlung einer Kur durch die Rentenversicherung. Es kommt entscheidend darauf an, ob die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist. Dies hat das Sozialgericht Dresden entschieden.

Die 27 Jahre alte Klägerin ist gelernte Näherin. Heute ist sie arbeitslos. Sie wiegt 158 kg. Das Übergewicht beruht zum Teil auf einer Lymphstauung in den Beinen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund bewilligte ihr 2001 und 2002 Kuren, lehnte einen weiteren Antrag 2005 aber ab. Die Klage hiergegen blieb erfolglos. Nach Einholung eines medizinischen Gutachtens sah das Sozialgericht die stationäre medizinische Rehabilitation (Kur) nicht als erforderlich an.

Die Rentenversicherung muss eine Kur nur bezahlen, wenn durch eine Krankheit eine erhebliche Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit vorliegt. Diese muss durch eine Kur abgewendet werden können. Die Klägerin kann aber trotz des erheblichen Übergewichts noch vollschichtig einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Die Erwerbsfähigkeit ist auch nicht gefährdet. Die Beschwerden der Klägerin lassen sich überdies in einer 3-wöchigen Kur kaum lindern. Das wurde durch die geringen Erfolge der früheren Kuraufenthalte belegt. Erforderlich ist vielmehr eine dauerhafte ambulante Therapie (Lymphdrainage, Bewegungstherapie) und zusätzlich eine nachhaltige Ernährungsumstellung. Da die Therapien bereits erfolgen riet das Gericht der Klägerin zusätzlich zu einer kontinuierlichen Ernährungsberatung.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.11.2007
Quelle: ra-online, SG Dresden

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/SG-Dresden_S-33-R-201205_Uebergewicht-allein-begruendet-keinen-Anspruch-auf-eine-Kur.news5196.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 5196 Dokument-Nr. 5196

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.