wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Dresden, Beschluss vom 18.02.2009
S 30 EG 1/09 ER -

Gründungszuschuss für Existenzgründer wird auf Elterngeld angerechnet

Gründungszuschuss dient dem Lebensunterhalt

Eine Mutter, die in der Elternzeit von der Arbeitsagentur einen Gründungszuschuss für Existenzgründer erhält, muss sich dieses Geld auf das Elterngeld anrechnen lassen. Das hat das Sozialgericht Dresden entschieden.

Die 29 Jahre alte Antragstellerin aus Dresden war zunächst in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt und verdiente rund 2.000 € netto. Nach der Geburt ihrer Tochter am 28.03.2008 erhielt sie Elterngeld in Höhe von monatlich knapp 1.400 €. Als das Baby fünf Monate alt war, machte sie sich als Pflegekraft selbständig. Dies förderte die Arbeitsagentur mit einem Gründungszuschuss in Höhe von monatlich 1.450 €. Das Sozialamt rechnete diese Einkünfte an und reduzierte das Elterngeld auf den Grundbetrag von 300 €. Die Antragstellerin wandte sich an das Sozialgericht Dresden und begehrte Eilrechtsschutz.

Richter: Gründungszuschuss dient dem Lebensunterhalt

Das Sozialgericht wies den Antrag ab. Der Gründungszuschuss dient auch dem Zweck, den Lebensunterhalt in der schwierigen Phase der Existenzgründung abzusichern. Das hat der Gesetzgeber selbst so festgelegt. Damit muss sich die Antragstellerin den Gründungszuschuss auf das Elterngeld anrechnen lassen. Wer eine solche Leistung erhält, wird damit genauso behandelt wie Bezieher von Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Rente, deren Einkünfte ebenfalls angerechnet werden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.02.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des SG Dresden vom 19.02.2009

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/SG-Dresden_S-30-EG-109-ER_Gruendungszuschuss-fuer-Existenzgruender-wird-auf-Elterngeld-angerechnet.news7475.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 7475 Dokument-Nr. 7475

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.