wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Dresden, Beschluss vom 01.03.2021
S 29 AS 289/21 ER -

Jobcenter muss keine Mehrbedarfe für FFP2- Masken zahlen

OP-Masken bieten ausreichenden Fremd- und hinreichenden Eigenschutz

Das Sozialgericht Dresden hat entschieden, dass Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (sog "Hartz IV") vom Jobcenter keine zusätzlichen Zahlungen für den Erwerb von FFP2-Masken verlangen dürfen.

Nachdem Mitte Februar 2021 eine Entscheidung des SG Karlsruhe durch die Medien ging, wonach Hartz IV-Empfängern ein um kalendermonatlich 129,- € höheres Arbeitslosengeld II zur Deckung des Mehrbedarfs für Masken zu gewähren sei, sind auch beim Sozialgericht Dresden einige Eilanträge dieser Art eingegangen. Der alleinstehende und nicht erwerbstätige Antragsteller hatte geltend gemacht, dass er mindestens einen besonderen Bedarf an monatlich zwölf FFP2-Masken habe, die das Jobcenter zu zahlen habe.

Anspruch auf Mehrbedarf nicht glaubhaft gemacht

Nun hat das Sozialgericht Dresden entschieden, dass das einstweilige Rechtsschutzbegehren ohne Erfolg bleibt. Die entscheidende Rechtsgrundlage für den Anspruch sei hier § 21 Abs. 6 Satz 1 SGB II. Danach werde bei Leistungsberechtigten ein Mehrbedarf anerkannt, soweit im Einzelfall ein unabweisbarer, besonderer Bedarf besteht. Dieser sei aber weder glaubhaft gemacht, noch sei eine besondere Eilbedürftigkeit gegeben. Nach § 2 der Coronavirus-Schutzmaskenverordnung habe der Antragsteller bereits Anspruch auf 10 kostenlose FFP2-Masken, die er in der Apotheke abholen könne.

Keine ausnahmslose Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken

Eine absolute Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken bestehe nach § 3 Abs. 1b der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 12.02.2021 nur in wenigen Situationen, die für den erwerbslosen Antragsteller allerdings nicht relevant seien (z.B. für Mitarbeiter/-innen der ambulanten Pflege). In allen anderen Bereichen des öffentlichen Lebens reichten nach der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 12.02.2021 weiterhin Alltagsmasken bzw. - insbesondere im Nahverkehr, beim Einkaufen und in Arztpraxen und Krankenhäusern - OP-Masken aus, die der Antragsteller günstig im Discounter kaufen könne. Diese böten bei korrekter Anwendung einen ausreichenden Fremd- und hinreichenden Eigenschutz. Hierfür seien die Hartz-IV Zahlungen, die der Antragsteller bereits erhalte, auskömmlich.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.03.2021
Quelle: Sozialgericht Dresden, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/SG-Dresden_S-29-AS-28921-ER_Jobcenter-muss-keine-Mehrbedarfe-fuer-FFP2--Masken-zahlen~N29924

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 29924 Dokument-Nr. 29924

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.