wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Dresden, Urteil vom 31.01.2007
S 25 KR 595/05 -

Krankenkasse muss PDT-Augenlasertherapie zahlen

Bei notstandsähnlicher Extremsituation müssen Kosten erstattet werden

Die Krankenkasse muss eine nicht zugelassene Augentherapie bezahlen, wenn dadurch die Erblindung des Auges verhindert wird und keine kassenärztliche Leistung zur Verfügung steht. Das hat das Sozialgericht Dresden entschieden.

Der 81-jährige Kläger leidet an fortschreitenden Gefäßwucherungen im Auge. Die herkömmliche Laserbehandlung war erfolglos verlaufen. Nach Auskunft der behandelnden Ärzte drohte die Erblindung des Auges. Der Kläger ließ mit Erfolg eine photodynamische Therapie (PDT) durchführen. Dabei wird das Arzneimittel Visudyne in die Blutbahn injiziert und mit kaltem Laser gezielt im Auge aktiviert. Hierfür liegt in Deutschland keine Zulassung vor. Die AOK lehnte die Erstattung der Kosten in Höhe von 1.939,69 € ab. Die dagegen gerichtete Klage war erfolgreich. Die drohende Erblindung ist eine notstandsähnliche Extremsituation. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit gebot hier den Eingriff.

Bettina Koppen, Vorsitzende der 25. Kammer des Sozialgerichts: „Der gewählten Therapie wird in der Wissenschaft ein relativ hoher Therapieerfolg bei verhältnismäßig geringen Nebenwirkungen bescheinigt. Das Arzneimittel Visudyne ist in Deutschland für andere Diagnosen zugelassen und in der Apotheke erhältlich. Da der Nutzen der gewählten Therapie die Risiken überwiegt, muss die Krankenkasse in diesem Einzelfall die Kosten erstatten.“

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.07.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des SG Dresden vom 11.07.2007

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/SG-Dresden_S-25-KR-59505_Krankenkasse-muss-PDT-Augenlasertherapie-zahlen.news4584.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 4584 Dokument-Nr. 4584

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.