wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Dresden, Urteil vom 30.11.2021
S 10 AS 1144/19 -

Keine "Rosinenpickerei" bei Hartz IV

SG verbietet Umgehung der Saldierung durch gezielte Rechts­mittel­einlegung

Personen, die Leistungen nach dem SGB II (sogenanntes Hartz IV) erhalten, dürfen bei endgültigen Leistungs­festsetzungen ihre Klagen gegen Bescheide nicht auf einzelne für sie günstige Monate beschränken. Dies hat das Sozialgericht Dresden entschieden.

Hilfebedürftige mit monatlich schwankendem Einkommen erhalten vom Jobcenter regelmäßig zunächst vorläufig Grundsicherungsleistungen bewilligt. Grundlage hierfür ist § 41 a SGB II, der dazu dienen soll, langwierige Einkommensermittlungen zu vermeiden und den Hilfebedürftigen schnell das soziokulturelle Existenzminimum zu gewähren. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes werden die Leistungsansprüche dann anhand der tatsächlich erzielten Einkünfte ermittelt. Diese Ermittlung kann dazu führen, dass die Leistungsbezieher*innen für einzelne Monate Nachzahlungen erhalten, für einzelne Monate Leistungen zu erstatten haben. § 41 a Abs. 6 SGB II sieht hierfür eine Saldierung vor, so dass nach Verrechnung der Erstattungen mit Nachzahlungen entweder eine Nachzahlung bleibt oder ein bestimmter Betrag zu erstatten ist.

SG verneint Umgehung der Saldierung durch gezielte Rechtsmitteleinlegung

In der Vergangenheit kam es häufiger dazu, dass dann, wenn das Jobcenter z.B. das Einkommen falsch berechnet hatte, nur Rechtsmittel gegen die Monate eingelegt wurden, für die die Korrektur der Einkommensberechnung eine Nachzahlung brachte. Diesem Vorgehen hat das Sozialgericht Dresden nunmehr eine Absage erteilt. § 41 a SGB II weicht vom Monatsprinzip des SGB II ab, so dass in die Saldierung gemäß § 41 a Abs. 6 SGB II immer alle Monate des Bewilligungszeitraumes einzubeziehen sind. Die vom Gesetz vorgesehene Saldierung können die Betroffenen gerade nicht dadurch umgehen, dass sie wie bei der "Rosinenpickerei" - einzelne Monate auswählen, gegen die dann gezielt Rechtsmittel eingelegt werden. Es bleibt vielmehr dabei, dass alle Monate des Bewilligungszeitraums berechnet und im Ergebnis Nachzahlungen und Erstattungen verrechnet werden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.12.2021
Quelle: Sozialgericht Dresden, ra-online, (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/SG-Dresden_S-10-AS-114419_Keine-Rosinenpickerei-bei-Hartz-IV.news31162.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 31162 Dokument-Nr. 31162

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.