wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 28.06.2006
S 7 VS 14/04 -

Rente für Witwe eines Bundeswehr-Strahlenopfers frühestens vier Jahre vor Antragstellung

Begrenzung soll Rechtsfrieden wahren

Soldaten und ihre Hinterbliebenen erhalten Beschädigtenversorgung wegen einer während des Wehrdienstes erlittenen Gesundheitsstörung längstens vier Jahre rückwirkend ab dem Jahr der Antragstellung. Dies gilt auch dann, wenn sie unverschuldet an einer früheren Antragstellung gehindert waren.

So entschied das Sozialgericht Dortmund im Falle der Witwe eines Oberfeldwebels der Bundeswehr, der als Radarmechaniker eingesetzt worden war und der 1990 im Alter von 37 Jahren an den Folgen eines Augenkrebsleidens verstarb. Auf einen im Jahre 2001 gestellten Antrag der Witwe gewährte das Versorgungsamt Soest Witwenrente nach Maßgabe des Soldatenversorgungsgesetzes rückwirkend ab 1997.

Mit ihrer Klage machte die im Märkischen Kreis lebende Witwe als Rechtsnachfolgerin ihres Ehemannes geltend, ihr sei dessen Versorgungsrente bereits ab Diagnostizierung des Krebsleidens im Jahre 1987 zu gewähren. Die Bundeswehr habe die Fürsorgepflicht ge-genüber ihrem verstorbenen Ehemann seit 1975 vorsätzlich verletzt, da langjährig bekannte Grenzwertüberschreitungen geheim gehalten worden seien und die Radarstrahlenfälle erst 2001 publik geworden seien. Durch das Fehlverhalten der Bundeswehr sei der Soldat gehindert gewesen, noch zu Lebzeiten einen Versorgungsantrag zu stellen. Dies könne nicht zu ihren Lasten gehen.

Das Sozialgericht Dortmund wies die Klage ab. Versorgungsleistungen könnten in einer analogen Anwendung des § 44 Abs. 4 SGB X längstens vier Jahre rückwirkend ab dem Antragsjahr gewährt werden. Diese Regelung beinhalte den allgemeinen Rechtsgedanken, dass die rückwirkende Zahlung von Sozialleistungen auch bei behördlichem Fehlverhalten auf vier Jahre begrenzt sei. Die Klägerin könne nicht besser gestellt werden als in dem Fall, dass ein Antrag ihres Ehemannes nach dem Auftreten der Krebserkrankung in rechtswidriger Weise abgelehnt worden wäre. Der mit den Leistungen verfolgte sozialpolitische Zweck könne nach Ablauf einer gewissen Zeitspanne nicht mehr erreicht werden. Zudem diene die zeitliche Begrenzung der Notwendigkeit überschaubarer öffentlicher Haushalte und dem Rechtsfrieden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.01.2007
Quelle: ra-online, SG Dortmund

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/SG-Dortmund_S-7-VS-1404_Rente-fuer-Witwe-eines-Bundeswehr-Strahlenopfers-fruehestens-vier-Jahre-vor-Antragstellung.news3694.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 3694 Dokument-Nr. 3694

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.