wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 26.03.2012
S 62 SO 5/10 -

Begrenztes Persönliches Budget für Schwerstpflegebedürftige nicht zu beanstanden

Schwerstbehinderter muss professionelle Pflege- und Assistenzkräfte nicht im Rahmen des Arbeitgebermodells auf der Grundlage des TöVD finanzieren

Behinderte Menschen haben im Rahmen des trägerübergreifenden Persönlichen Budgets gemäß § 17 SGB IX keinen Anspruch darauf, dass von ihnen nach dem so genannten Arbeitgebermodell beschäftigte Assistenz- und Pflegekräfte in Anwendung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TöVD) mit allen Nebenleistungen vergütet werden. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund.

Im zugrunde liegenden Streitfall klagte ein schwerstbehinderter Mannes aus Meschede und verlangte vom Hochsauerlandkreis eine Erhöhung seines monatlichen Persönlichen Budgets von 9.500 Euro auf 13.900 Euro. Der Kläger hatte sein Begehren u.a. damit begründet, dass die von ihm beschäftigten Pflegekräfte Lohnkosten nach Entgeltgruppe 4 des TöVD zuzüglich Nebenleistungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit verursachten.

Kläger ist als Privatmann nicht tarifgebunden

Das Sozialgericht Dortmund hat die Klage des behinderten Mannes abgewiesen. Das monatliche Budget des Klägers von 9.500 Euro sei bislang bedarfsdeckend. Unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebotes sei der Beklagte nicht verpflichtet, professionelle Pflege- und Assistenzkräfte im Rahmen des Arbeitgebermodells auf der Grundlage des TöVD zu finanzieren. Der Kläger sei als Privatmann nicht tarifgebunden und eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung des TöVD liege nicht vor.

Freiwillige Verpflichtung zur Anwendung des TöVD begründet keine Kostenübernahmepflicht

Eine bloße freiwillige Verpflichtung des Klägers zur Anwendung des TöVD mit Abschluss entsprechender Arbeitsverträge vermöge die entsprechende Kostenübernahmepflicht nicht zu begründen. Es handele sich auch nicht um die übliche Vergütung i.S.d. § 612 Abs. 2 BGB, weil die Anwendung des TöVD einschließlich aller Zulagen und Sonderzahlungen im Bereich privater ambulanter Pflegedienste gerade nicht üblich sei.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.04.2012
Quelle: Sozialgericht Dortmund/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/SG-Dortmund_S-62-SO-510_Begrenztes-Persoenliches-Budget-fuer-Schwerstpflegebeduerftige-nicht-zu-beanstanden.news13391.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 13391 Dokument-Nr. 13391

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.