wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 12.06.2015
S 61 R 108/15 -

Keine abschlagsfreie Altersrente mit 63 für Bestandsrentner mit Abschlägen

Nach bindender Bewilligung einer Altersrente ist der Wechsel in eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte ausgeschlossen

Rentner, die bereits eine Altersrente mit Abschlägen wegen vorzeitiger Inanspruchnahme beziehen, können nicht in die zum 01.07.2014 eingeführte abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte wechseln. Dies hat das Sozialgericht Dortmund im Falle einer Versicherten aus Hamm entschieden, die bereits seit dem 01.05.2013 Altersrente für Frauen mit einem Abschlag von 5,7 % für 19 Monate vorzeitiger Inanspruchnahme bezieht.

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund lehnte einen Wechsel in die zum 01.07.2014 eingeführte Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren und vollendetem 63. Lebensjahr (§ 236 b SGB VI) ab.

Klägerin wehrt sich gegen Ungleichbehandlung

Mit der hiergegen erhobenen Klage rügte die Klägerin eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung. Ein Rentenartwechsel müsse möglich sein, weil sie die gesetzlichen Voraussetzungen der abschlagsfreien vorzeitigen Altersrente erfülle. Auf den Zeitpunkt der Rentenantragstellung könne es insoweit nicht ankommen. Der Gesetzgeber habe den langjährig versicherten privilegierten Jahrgängen eine abschlagsfreie Rente ermöglichen wollen.

Sozialgericht: Nach bindender Bewilligung einer Altersrente ist der Wechsel in eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte ausgeschlossen

Das Sozialgericht Dortmund hat die Klage als unbegründet abgewiesen. Nach bindender Bewilligung einer Altersrente sei der Wechsel in eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte gemäß § 34 Abs. 4 SGB VI ausgeschlossen. Der Ausschluss des Rentenartwechsels sei durch die Einführung der abschlagsfreien Altersrente mit 63 zum 01.07.2014 nicht modifiziert worden. Der Gesetzgeber habe auch eine Stichtagsregelung zur Einführung der Privilegierung von langjährig Versicherten treffen dürfen. Damit liege weder eine Regelungslücke noch eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung von Bestandsrentnern vor.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.07.2015
Quelle: ra-online, Sozialgericht Dortmund (pm)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/SG-Dortmund_S-61-R-10815_Keine-abschlagsfreie-Altersrente-mit-63-fuer-Bestandsrentner-mit-Abschlaegen~N21363

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 21363 Dokument-Nr. 21363

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.