wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Dortmund, Beschluss vom 28.08.2014
S 41 SO 318/14 ER -

Vorrangiger Kranken­behandlungs­anspruch: Untersuchungs­haft­gefangene haben Anspruch auf Sehhilfen und prothetische Zahnversorgung

Kosten für die Versorgung müssen nicht nachrangig als Sozialhilfeleistung übernommen werden

Untersuchungs­haft­gefangene haben gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen einen Anspruch auf Sehhilfen und prothetische Zahnversorgung. Nachrangig zu gewährende Sozial­hilfe­leistungen kommen deshalb nicht in Betracht. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes.

Im zugrunde liegenden Fall war ein seit Februar 2014 in der Justizvollzugsanstalt Hagen einsitzender Untersuchungshäftling mit seinem Antrag gescheitert, die Stadt Hagen zu verpflichten, die Kosten für seine Versorgung mit neuen Sehhilfen und den Ersatz eines abgebrochenen Stiftzahnes als Sozialhilfeleistung zu übernehmen.

Untersuchungshäftling steht vorrangiger Krankenbehandlungsanspruch gegenüber dem Land zu

Zur Begründung führt das Sozialgericht Dortmund aus, dass dem Antragsteller ein diesbezüglich vorrangiger Krankenbehandlungsanspruch gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen nach Maßgabe des § 25 des Untersuchungshaftvollzugsgesetzes NRW zustehe. Jedenfalls soweit die Untersuchungshaft wie hier länger dauere, seien auch zahnprothetische Leistungen und Sehhilfen in der Haft zu erbringen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.09.2014
Quelle: Sozialgericht Dortmund/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/SG-Dortmund_S-41-SO-31814-ER_Vorrangiger-Krankenbehandlungsanspruch-Untersuchungshaftgefangene-haben-Anspruch-auf-Sehhilfen-und-prothetische-Zahnversorgung~N18765

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 18765 Dokument-Nr. 18765

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.