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Die Krankenkassen müssen nur die Kosten einer operativen Magenbandverkleinerung für übergewichtige Versicherte tragen, wenn zuvor unter ärztlicher Anleitung eine sechs- bis zwölfmonatige integrierte Ernährungs-, Bewegungs- und Verhaltenstherapie stattgefunden hat. Dies hat das Sozialgericht Dortmund entschieden.
Im vorliegenden Fall hatte eine 49- jährige Versicherte aus Dortmund gegen ihre Krankenkasse geklagt, ihr eine minimalinvasive operative
Das Sozialgericht Dortmund wies die Klage als unbegründet ab. Trotz eines erheblichen Übergewichts der Klägerin mit einem BMI von über 40kg/m² und Begleiterscheinungen in Gestalt eines
Soweit die Klägerin sich darauf berief, an Diät - Programmen zur Gewichtsreduktion teilgenommen zu haben, genügt dies nach Auffassung des Sozialgerichts nicht den qualitativen Anforderungen an ein langfristig wirkendes integriertes Therapiekonzept. Es fehle bei diesen Programmen an Elementen der Bewegungs- und Verhaltenstherapie, an der Einbeziehung von Ernährungsfachkräften und an fortlaufender ärztlicher Begleitung.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.11.2010
Quelle: Sozialgericht Dortmund/ ra-online
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Dokument-Nr. 10560
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