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Die Pflegekasse hat den Umbau eines Küchenfensters in eine behinderungsgerechte Terrassentür zu bezuschussen, soweit die pflegebedürftige Versicherte hierdurch in die Lage versetzt wird, ohne fremde Hilfe mit ihrem Rollstuhl die Terrasse zu nutzen. So entschied das Sozialgericht Dortmund.
Im zugrunde liegenden Fall hatte eine pflegebedürftige Frau, die infolge einer zu engen Terrassentür im Wohnzimmer mit ihrem Rollstuhl keinen Zugang zu
Das Sozialgericht Dortmund widersprach der Pflegekasse: Finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes seien u. a. dann zu gewähren, wenn dadurch im Einzelfall eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt werde. Die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.08.2010
Quelle: Sozialgericht Dortmund/ra-online
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Dokument-Nr. 10036
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