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Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Gestalt einer Umschulung zum Automobilkaufmann können für einen wegen Internetbetruges zu einer Bewährungsstrafe verurteilten Arbeitslosen mit der Begründung abgelehnt werden, dass er in dem Umschulungsberuf wegen der Verurteilung voraussichtlich keine dauerhafte Anstellung finden werde. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund.
Im zugrunde liegenden Fall war ein gelernter Kraftfahrzeugmechaniker aus Bergkamen wegen gewerbsmäßigen Betruges (Angebot nicht vorhandener Waren auf eBay) im August 2014 zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden. Die Agentur für Arbeit Hamm lehnte eine ebenfalls im August 2014 beantragte
Den hiergegen bei dem Sozialgericht Dortmund gestellten Antrag auf Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz hat das Sozialgericht abgelehnt. Die erforderliche Eignung des Rehabilitanden für die konkrete Maßnahme setze voraus, dass er durch sie auf Dauer beruflich eingegliedert werde könne. Daran fehle es im Falle des Antragstellers, da er die Vorstrafe potentiellen Arbeitgebern jedenfalls auf Nachfrage angeben müsse. Denn seine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.05.2015
Quelle: Sozialgericht Dortmund/ra-online
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