wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 24.09.2010
S 34 R 40/09 -

SG Dortmund: Bundesliga-Ringer ist kein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer

Frei gestaltbares Training und Tätigkeit für andere Auftraggeber stellt freiberufliche sozialversicherungsfreie Honorartätigkeit dar

Ein Ringer und Werbepartner eines Bundesligavereins ist als freiberufliche Honorarkraft sozialversicherungsfrei, soweit er für weitere Auftraggeber tätig sein und das Training frei gestalten kann. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund.

Im zugrunde liegenden Fall absolvierte ein Auszubildender aus Frankfurt/Oder für den Kraftsportverein Witten 07 e.V. (KSV) in der Saison 2007/2008 Bundesligaringkämpfe und Werbeauftritte. Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) stellte fest, dass der Ringer auf Grund einer abhängigen Beschäftigung sozialversicherungspflichtig sei.

Auszubildender war nicht sozialversicherungspflichtig

Die hiergegen von dem KSV erhobene Klage hatte Erfolg.

Das Sozialgericht Dortmund entschied, dass der Auszubildende in seiner Tätigkeit als Ringer und Werbepartner bei dem KSV nicht auf Grund einer abhängigen Beschäftigung sozialversicherungspflichtig gewesen sei.

Tätigkeit beim Verein war keine abhängige Beschäftigung

Die Möglichkeit, trotz der vertraglichen Bindung mit dem KSV weitere, von diesem unabhängige Wettkämpfe, Werbe- und Sponsorenauftritte zu absolvieren, spreche gegen eine Eingliederung in den Verein und für eine Selbstbestimmtheit der sportlichen Betätigung des Ringers. Eine Pflicht zur Annahme einzelner Aufträge habe nicht bestanden.

Training konnte frei gestaltet werden

Darüber hinaus habe der Sportler das für die Vertragserfüllung wesentliche regelmäßige Training an seinem entfernten Ausbildungsort nach Inhalt, Umfang und zeitlicher Lage frei gestalten können. Demgegenüber erscheine es für die Statusbeurteilung als unerheblich, dass während der Kämpfe wie bei jedem Sportturnier Kampfzeiten, Trikots und Trainerweisungen vorgegeben worden seien.

Ringer trägt durch Regelung unternehmerisches Risiko

Der Ringer habe insoweit ein unternehmerisches Risiko getragen, als sich der KSV nicht verpflichtet habe, ihn in einem bestimmten Umfang einzusetzen und das Honorar in Gestalt einer neben der Kampfprämie gezahlten Siegprämie zum Teil erfolgsabhängig gewesen sei.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.10.2010
Quelle: Sozialgericht Dortmund/ra-online

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/SG-Dortmund_S-34-R-4009_SG-Dortmund-Bundesliga-Ringer-ist-kein-sozialversicherungspflichtiger-Arbeitnehmer~N10353

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 10353 Dokument-Nr. 10353

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.