Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Arbeitslose in eheähnlicher Gemeinschaft müssen die Anrechnung von Einkommen ihres Partners bei der Prüfung ihrer Bedürftigkeit für den Anspruch auf Arbeitslosengeld II hinnehmen.
Die entgegenstehende Rechtsprechung (wir berichteten) des Sozialgerichts Düsseldorf (Beschluss vom 16.02.2005, Az.: S 35 SO 28/05 ER) ist unzutreffend.
Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Falle eines Arbeitslosen aus Werne, der gegenüber der Arbeitsgemeinschaft Unna den Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Gewährung von
Das Sozialgericht Dortmund hat den Eilantrag des Arbeitslosen zurückgewiesen. Es sei nicht glaubhaft, dass zwischen dem Antragsteller und seiner Partnerin keine eheähnliche Gemeinschaft bestehe.
Entgegen der Auffassung des Sozialgerichts Düsseldorf bestünden keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, gemäß § 7 Abs. 3 SGB II Personen, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in eheähnlicher Gemeinschaft lebten, zur Bedarfsgemeinschaft zu zählen. Ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Grundgesetz – GG -) liege nicht vor. Genauso wenig wie die Ehe und die eingetragene Lebenspartnerschaft in allem identisch zu behandeln seien, müsse das Pendant, die heterosexuelle eheähnliche Gemeinschaft und die homosexuelle, einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ähnliche Gemeinschaft in allem gleich behandelt werden. Ohnehin komme es nicht in Betracht, bei eheähnlichen heterosexuellen Gemeinschaften von einer Einkommensanrechnung abzusehen, weil bei homosexuellen, einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ähnlichen Gemeinschaften keine Einkommensanrechnung vorgesehen sei. Wenn beide Gruppen von der Anrechnung ausgenommen würden, liege ein Verstoß gegen Art. 6 GG (Schutz der Ehe) vor, indem nur noch bei Eheleuten Einkommen angerechnet würde.
Die Lösung einer etwaigen Ungleichbehandlung könne nur darin bestehen, dass der Gesetzgeber die Einkommensanrechnung auch auf homosexuelle, einer eingetragenen Partnerschaft ähnliche Gemeinschaften erstrecke.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.04.2005
Quelle: Pressemitteilung des SG Dortmund vom 08.04.2005
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/SG-Dortmund_S-31-AS-8205-ER_Die-Anrechnung-von-Partnereinkommen-bei-Hartz-IV-ist-gem-SG-Dortmund-verfassungsgemaess.news364.htm
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 364
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.