wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Dortmund, Beschluss vom 12.11.2020
S 30 AS 4219/20 ER -

Jobcenter muss wegen der Corona-Pandemie für Kosten eines Umzugsunternehmens aufkommen

Geringere Infektionsgefahr mit Coronavirus bei Umzugsunternehmen

Das Sozialgericht Dortmund hat im einstweiligen Rechts­schutz­verfahren entschieden, dass ein Jobcenter zur Vermeidung der durch das Coronavirus bestehenden Infektionsgefahr vorläufig für die Kosten eines Umzugsunternehmens aufkommen muss.

Die Leistungsempfängerin konnte einen erforderlichen Umzug nicht mithilfe von Familie und Freunden durchführen. Das Jobcenter lehnte die Übernahme der Kosten für ein Umzugsunternehmen mit der Begründung ab, dass die Kosten unangemessen seien. Der Umzug könne vielmehr kostengünstiger mit studentischen Hilfskräften, einem Fahrer des Umzugswagens und einem Elektriker für den Anschluss der Starkstromgeräte in der Küche durchgeführt werden. Hiergegen wandte sich die Antragstellerin mit Erfolg.

SG: Umzug mit Hilfskräften derzeit unzumutbar

Nach Auffassung des Sozialgerichts Dortmund könne ein Leistungsberechtigter vom Jobcenter zwar grundsätzlich nur die angemessenen Kosten für einen erforderlichen mit der Folge verlangen, dass ein Umzug in der Regel selbst zu organisieren und durchzuführen sei. Aufgrund der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 10.11.2020 (Coronaschutzverordnung) und der darin enthaltenen Verhaltensregeln sei die Durchführung eines Umzug mit studentischen Hilfskräften, einem Fahrer des Umzugswagens und einem Elektriker derzeit jedoch unzumutbar.

Verweis des Jobcenters widerspricht Zweck der Coronaschutzverordnung

Es widerspreche bereits dem Zweck der Coronaschutzverordnung, Infektionsgefahren wirksam und zielgerichtet zu begrenzen, wenn die Antragstellerin darauf verwiesen werde, mehrere Personen einzeln zu beauftragen, die allesamt aus verschiedenen Haushalten und von verschiedenen Arbeitgebern stammen, und mit ihnen körperlich schwere Arbeit durch den Umzug zu verrichten. Starkes Ein- und Ausatmen sowie die Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,5 Metern ließen sich bei einem Umzug nicht vermeiden. Bei einem Umzugsunternehmen sei die Infektionsgefahr hingegen deutlich geringer, weil davon auszugehen sei, dass dessen Mitarbeiter regelmäßig miteinander arbeiten und somit eher "einem Haushalt" entsprechenden würden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.12.2020
Quelle: Sozialgericht Dortmund, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/SG-Dortmund_S-30-AS-421920-ER_Jobcenter-muss-wegen-der-Corona-Pandemie-fuer-Kosten-eines-Umzugsunternehmens-aufkommen.news29572.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 29572 Dokument-Nr. 29572

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.