wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Dortmund, Beschluss vom 19.03.2007
S 27 AS 59/07 ER -

Auto gewonnen - Arbeitslosengeld II gestrichen

ALG-II-Empfänger haben nichts von gewonnenen Autos

Gewinnt ein Langzeitarbeitsloser in einem Gewinnspiel einen PKW, besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II, bis der Wert des Wagens verbraucht ist. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund.

Im Fall hatte ein Familienvater aus Iserlohn bei einer Baumarktkette als Hauptgewinn eines Gewinnspiels einen neuen VW Golf "Goal" im Wert von 17.610,- Euro gewonnen. Die Arbeitsgemeinschaft Märkischer Kreis (ARGE) hob daraufhin die Bewilligung von Arbeitslosengeld II mit der Begründung auf, der gewonnene PKW sei als einmaliges Einkommen anzurechnen. Dies führe zu einem Wegfall der Hilfebedürftigkeit für zehn Monate.

Mit seinem Antrag auf Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz machte der Arbeitslose geltend, es handele sich bei dem PKW um Vermögen, das im Rahmen der Vermögensfreibeträge der Eheleute von jeweils 13.000,- Euro geschützt sei.

Das Sozialgericht Dortmund lehnte den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz ab. Aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Leistungseinstellung könne nicht gewährt werden, weil der durch den Gewinn des Autos erzielte Wert als Einkommen des Antragstellers angerechnet werden dürfe. Einkommen sei dasjenige, was der Hilfebedürftige während des Zahlungszeitraumes wertmäßig dazu erhalte. Demgegenüber sei Vermögen dasjenige, was der Betreffende bei Beginn dieses Zahlungszeitraumes bereits zur Verfügung habe. Dem Antragsteller könne Arbeitslosengeld II auch nicht als Darlehen gewährt werden, weil er noch nichts unternommen habe, um den PKW zu verwerten.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.03.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des Sozialgerichts Dortmund vom 26.03.2007

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/SG-Dortmund_S-27-AS-5907-ER_Auto-gewonnen-Arbeitslosengeld-II-gestrichen.news4004.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 4004 Dokument-Nr. 4004

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.