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Arbeitsgelegenheiten der Grundsicherungsträger – so genannte 1 Euro-Jobs – können der Gewährung von Rente wegen Erwerbsminderung entgegenstehen. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund.
Im zugrunde liegenden Fall verklagte ein 47jähriger Langzeitarbeitsloser aus Hagen die Deutschen Rentenversicherung Westfalen auf Zahlung von Rente wegen Erwerbsminderung. Zugleich übte der Mann auf Veranlassung der Arbeitsbehörde eine Tätigkeit als Hausmeistergehilfe aus.
Das Sozialgericht Dortmund wies die Klage als unbegründet ab. Der Kläger könne noch mindestens sechs Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.01.2010
Quelle: ra-online, SG Dortmund
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