kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Ein Langzeitarbeitsloser kann nicht die Weitergewährung von Einstiegsgeld zur Überwindung seiner Hilfebedürftigkeit durch Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit beanspruchen, wenn er einen Online-Handel mit Zubehör zum Drogenanbau und anderen in der Cannabis-Szene gebräuchlichen Produkten betreibt.
Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Falle eines 27-jährigen Arbeitslosen, dem die Arbeitsgemeinschaft ARGE im Job-Center Dortmund zunächst für sechs Monate ein Einstiegsgeld zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit von 311,- Euro monatlich bewilligt hatte. Nach schleppendem Geschäftsstart lehnte die ARGE die Weitergewährung des Einstiegsgeldes ab. Die Geschäftsentwicklung in den ersten Monaten lasse nicht erwarten, dass der Kläger seine Hilfebedürftigkeit überwinde und dauerhaft in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden könne.
Die hiergegen erhobene Klage des Jungunternehmers wies das Sozialgericht Dortmund ab. Die ARGE habe zu Unrecht Einstiegsgeld bewilligt, so dass auch keine Weitergewährung beansprucht werden könne. Die ARGE habe bei dem Kläger und seinem weiterhin geförderten Geschäftspartner nicht beachtet, dass ihre Firma einen "Growshop" und einen "Headshop" betreibe. Als "Growshop" werde ein Geschäft bezeichnet, das Zubehör zur Aufzucht und zum Anbau verschiedener Drogen - meist Cannabis - verkaufe, wie z.B. spezielle Lampen, Dünger, Samen und Aufzuchtkästen. Bei einem "Headshop" gehe es um den Verkauf von Zubehör für die Cannabis-Szene.
Der Kläger bewege sich zumindest am Rande der Legalität, indem er Artikel anbiete, die unter Strafe gestellte Handlungen wie die unerlaubte Herstellung von Cannabisprodukten ermöglichten. Die öffentliche Förderung einer derartigen selbständigen Tätigkeit mit direktem Bezug zur Rauschmittelszene sei nicht akzeptabel und könne ermessensfehlerfrei nicht erfolgen. Sie konterkariere staatliche Bemühungen zur Begrenzung des Drogenkonsums.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.05.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des SG Dortmund vom 09.05.2007
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/SG-Dortmund_S-22-AS-3206_Keine-staatliche-Foerderung-von-Drogenzubehoerhandel-fuer-Langzeitarbeitslose~N4212
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 4212
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.