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Ein rechtskräftig zur Ausreise verpflichteter Ausländer kann Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz beanspruchen, wenn er Opfer einer Gewalttat wird. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund.
Im zugrunde liegenden Fall wurde der
Der Kläger wurde am 31. März 2007 in einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in Hamm durch einen Mitbewohner mit Messerstichen verletzt.
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster lehnte die Gewährung von
Das Sozialgericht Dortmund verurteilte den Landschaftsverband Westfalen-Lippe, dem Kläger wegen der Folgen der Gewalttat Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz zu gewähren. Der Gesetzgeber habe mit dem neuen Zuwanderungsrecht zum 1. Januar 2005 geduldete
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.05.2010
Quelle: ra-online, SG Dortmund
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Dokument-Nr. 9685
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