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Verstirbt ein Hauseigentümer nach einem Einbruch, bei dem kein unmittelbarer Kontakt mit dem Täter stattgefunden hat, an den Folgen eines Schlaganfalls, erhält die Witwe keine staatliche Opferentschädigung.
Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Falle einer 61jährigen Witwe aus Bochum, deren Ehemann fünf Tage nach einem Einbruchdiebstahl einen
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe lehnte den Antrag der Witwe auf
Das Sozialgericht Dortmund begründete sein klageabweisendes Urteil damit, dass kein zur Entschädigung berechtigender
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.02.2010
Quelle: ra-online, Sozialgericht Dortmund
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Dokument-Nr. 9282
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