wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 26.10.2009
S 18 VG 18/09 -

Tod nach Einbruchdiebstahl: Witwe erhält keine Opferentschädigung

Ohne tätlichen Angriff keine Opferentschädigung

Verstirbt ein Hauseigentümer nach einem Einbruch, bei dem kein unmittelbarer Kontakt mit dem Täter stattgefunden hat, an den Folgen eines Schlaganfalls, erhält die Witwe keine staatliche Opferentschädigung.

Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Falle einer 61jährigen Witwe aus Bochum, deren Ehemann fünf Tage nach einem Einbruchdiebstahl einen Schlaganfall erlitt, an dessen Folgen er später verstarb. Die Eheleute hatten sich während des Einbruchs im Keller ihres Hauses befunden und lediglich Geräusche über ihnen gehört. In den folgenden Tagen waren sie beunruhigt, da sie eine Rückkehr des Täters befürchteten, um mit dem u. a. entwendeten Autoschlüssel den Wagen aus der Garage zu holen.

Behörde lehnte Opferentschädigung ab

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe lehnte den Antrag der Witwe auf Opferentschädigung ab. Die hiergegen bei dem Sozialgericht Dortmund erhobene Klage blieb ohne Erfolg.

Sozialgericht: Voraussetzungen für Opferentschädigung nicht gegeben

Das Sozialgericht Dortmund begründete sein klageabweisendes Urteil damit, dass kein zur Entschädigung berechtigender tätlicher Angriff auf den Hausbesitzer stattgefunden habe. Vielmehr handele es sich bei dem Einbruchdiebstahl um ein Vermögensdelikt, das sich nicht gegen die körperliche Integrität der Eheleute gerichtet habe. Der Umstand, dass dabei die Privatsphäre der Betroffenen verletzt werden könne, ändere daran nichts.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.02.2010
Quelle: ra-online, Sozialgericht Dortmund

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/SG-Dortmund_S-18-VG-1809_Tod-nach-Einbruchdiebstahl-Witwe-erhaelt-keine-Opferentschaedigung~N9282

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 9282 Dokument-Nr. 9282

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.