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Das Sozialgericht Detmold hat entschieden, dass eine Krankenkasse dazu verpflichtet ist, einem Versicherten die Gebühren für den Transport in einem Rettungswagen zu erstatten.
Im zugrunde liegenden Fall war ein Versicherter aufgrund einer Blutzuckerentgleisung zu Hause zusammen gebrochen und mit dem Rettungsdienst in die
Mit
Das Sozialgericht Detmold sah dies anders. Die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.03.2020
Quelle: Sozialgericht Detmold/ra-online (pm/kg)
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