wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Detmold, Urteil vom 17.02.2010
S 5 KR 196/08 -

SG Detmold zur Kostenübernahmepflicht der Krankenkassen bei hochwertiger Prothese im Wert von 25.000 Euro

Sicherheit und Harmonisierung des Gangbildes müssen wahrscheinlich sein

Eine Versicherte, die nach einer mehrmonatigen Probeversorgung mit einer hochwertigen Prothese noch immer Hilfsmittel beim Gehen benötigt oder deutliche Gebrauchsvorteile durch diese nicht erkennbar sind, muss die Krankenkasse die Prothese nicht finanzieren. Dies hat das Sozialgericht Detmold entschieden.

Im vorliegenden Fall begehrte die Klägerin von ihrer Krankenkasse die Finanzierung einer technisch hochwertigen Prothese.

Klägerin stürzte mit Prothese mehrfach

Aufgrund eines gutartigen, aber sehr massiven Knochentumors wurde 19966 der Versicherten der Oberschenkel amputiert. Sie war in der Vergangenheit mit einer Saugprothese und einem Bremsknie versorgt. 2003 erfolgte eine Umstellung auf einen Prothesenschaft mit Silikonliner sowie einem anderen Kniegelenk. Die Klägerin kam allerdings mit dieser prothetischen Versorgung nicht gut zurecht. Es kam seit 2003 zu insgesamt drei Stürzen, die allerdings keiner ärztlichen Behandlung bedurften.

Hilfsmittel benötigt trotz 6-monatiger Probeversorgung

Die Klage der Versicherten hat das Sozialgericht jedoch abgewiesen. Trotz einer 6-monatigen Probeversorgung konnte die Klägerin nicht auf weitere Hilfsmittel beim Laufen verzichten. Sie war auch nicht in der Lage, den Einbeinstand sicher vorzuführen. Der subjektiv empfundene Sicherheitsgewinn bei der Nutzung der technisch hochwertigen Prothese allein rechtfertigt nicht die teure Versorgung, auch wenn das Hilfsmittel in möglichst weitgehender Weise die Funktion der nicht mehr vorhandenen Gliedmaße auszugleichen hat.

Unsicherheit im Gehen behindert Gebrauchsvorteile

Die Kammer sah es im Einvernehmen mit dem Sachverständigen nicht als erwiesen an, dass die Klägerin ihr von Angst und Unsicherheit geprägtes Gangbild bei dauerhafter Nutzung des C-Leg wird umstellen können. Deutliche Gebrauchsvorteile gegenüber der herkömmlichen Versorgung waren nicht erkennbar.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.02.2011
Quelle: Sozialgericht Detmold/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/SG-Detmold_S-5-KR-19608_SG-Detmold-zur-Kostenuebernahmepflicht-der-Krankenkassen-bei-hochwertiger-Prothese-im-Wert-von-25000-Euro~N11116

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 11116 Dokument-Nr. 11116

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.