wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Aachen, Beschluss vom 20.04.2015
S 11 SF 11/15 E -

Privatpersonen müssen außergerichtlich angefallene Kosten im Einzelnen nachweisen können

Für Rechtsanwälte geltende Regelung der Pauschal­ab­rechnungen bei Privatpersonen nicht anwendbar

Das Sozialgericht Aachen hat darauf hingewiesen, dass Privatpersonen, die nach einem gewonnenen Rechtsstreit außergerichtliche Kosten (etwa Portokosten) geltend machen wollen, diese im Einzelnen nachzuweisen haben. Eine für Rechtsanwälte geltende Vorschrift, wonach Entgelte für Post- und Tele­kommunikations­dienst­leistungen pauschal mit 20 Euro in Rechnung gestellt werden können, ist für Privatpersonen nicht anwendbar.

Entgegen einer im Internet kursierenden Entscheidung des Sozialgerichts Frankfurt/Main aus dem Jahr 2013 ist auch eine Übertragung dieser Vorschrift auf Privatpersonen nicht geboten. Zur Begründung wies das Sozialgericht Aachen darauf hin, dass eine solche Übertragung voraussetzen würde, dass die Ausgangslagen vergleichbar wären. Dies ist aber nicht der Fall.

Konkretes Belegen angefallener Kosten für Privatpersonen zumutbar

Die Pauschalierung im Fall von Rechtsanwälten, die mit der geschäftlichen Besorgung von Rechtsgeschäften betraut sind, beruht darauf, dass der Gesetzgeber das für diese zwangsläufig erforderliche Vorhalten und Benutzen einer telekommunikationstechnischen Infrastruktur möglichst praktikabel - nämlich pauschal - abgelten wollte. Eine entsprechende Infrastruktur für die Besorgung von Rechtsangelegenheiten müssen Privatpersonen jedoch nicht vorhalten. Ihnen ist es zuzumuten, angefallene Kosten konkret zu belegen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.04.2015
Quelle: Sozialgericht Aachen/ra-online

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/SG-Aachen_S-11-SF-1115-E_Privatpersonen-muessen-aussergerichtlich-angefallene-Kosten-im-Einzelnen-nachweisen-koennen~N20981

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 20981 Dokument-Nr. 20981

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.