wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Schleswig, Urteil vom 14.05.1986
4 U 202/85 -

Langjähriger Ehemann hat Bestimmungsrecht über Ort der Bestattung seiner verstobenen Ehefrau

Achtung der Totenruhe tritt hinter Bestimmungsrecht zurück

Dem langjährigen Ehemann der Verstorbenen steht gegenüber den Verwandten ein Vorrecht darauf zu, den Ort der Bestattung zu bestimmen. Die Achtung der Totenruhe tritt hinter diesem Bestimmungsrecht zurück. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem seine Ehefrau im Oktober 1983 verstorben war, bestattete er die Urne auf einem Urnenfeld. Die Grabstelle wurde nur durch eine Nummer bezeichnet ("stille Bestattung"). Die Schwester der Verstorbenen war damit jedoch nicht einverstanden und verlangte die Beisetzung auf dem Familiengrab. Der Fall landete schließlich vor Gericht.

Ehemann steht Bestimmungsrecht zu

Das Oberlandesgericht Schleswig entschied zu Gunsten des Ehemanns. Aufgrund des gewohnheitsrechtlich anerkannten Rechts der Totenfürsorge (vgl. KG, FamRZ 1969, 414) könne der Ehemann entsprechend des ausdrücklichen und mutmaßlichen Willens der Verstorbenen den Bestattungsort bestimmen (vgl. BGH, FamRZ 1987, 15). Zudem habe er als langjähriger Ehemann gegenüber seiner Schwägerin ein bevorrechtigtes Bestimmungsrecht über den Ort der Bestattung gehabt (vgl. LG München I, FamRZ 1982, 849).

Achtung der Totenruhe trat hinter Bestimmungsrecht zurück

Da es dem Ehemann nicht möglich gewesen sei die Grabstelle seiner verstorbenen Ehefrau im Familiengrab mit der nötigen inneren Einstellung zur Verstorbenen und der nötigen inneren Ruhe aufzusuchen, so das Oberlandesgericht weiter, habe die Achtung vor der Totenruhe gegenüber den Willen der Verstorbenen und dem Bestimmungsrecht des Ehemanns zurücktreten müssen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.11.2013
Quelle: Oberlandesgericht Schleswig, ra-online (zt/NJW-RR 1987, 72/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-RR 1987, 72Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 1987, Seite: 72

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Oberlandesgericht-Schleswig_4-U-20285_Langjaehriger-Ehemann-hat-Bestimmungsrecht-ueber-Ort-der-Bestattung-seiner-verstobenen-Ehefrau.news17124.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 17124 Dokument-Nr. 17124

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.