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Kommt es aufgrund eines Ausweichversuches wegen zweier Hasen auf der Straße zu Schäden am Auto, so muss dafür nicht die Fahrzeugversicherung einspringen. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall befuhr ein Porschefahrer eine nächtliche Straße. Als zwei
Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied gegen den Porschefahrer. Dieser habe keinen Anspruch auf Kostenersatz gegen die Versicherung. Zwar werde nach § 12 Abs. 1 Nr. I d AKB ein Schaden ersetzt, der durch einen
Der Porschefahrer habe zudem keinen Anspruch auf
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.10.2013
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt, ra-online (zt/NJW-RR 1993, 355/rb)
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Dokument-Nr. 16434
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