wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 30.11.2007
3 R 9/07 -

Polizeiliche Durchsuchung eines weiblichen Fußball-Fans rechtswidrig

Kriterien zur Bestimmung von Verdächtigen waren zu "unscharf"

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat auf die Klage einer Anhängerin des 1. FC Dynamo Dresden festgestellt, dass ihre körperliche - mit Entkleiden verbundene - Durchsuchung durch Polizeibeamtinnen anlässlich der Fußballzweitliga-Begegnung zwischen dem 1. FC Saarbrücken und dem 1. FC Dynamo Dresden am 11.03.2005 vor dem Saarbrücker Ludwigsparkstadion rechtswidrig war.

Bei diesem Spiel vorangegangenen Auswärtsspielen des 1. FC Dynamo Dresden - u.a. in Karlsruhe - war es zu massiven Ausschreitungen durch Dresdner Fans gekommen, bei denen Pyrotechnik abgebrannt, in Richtung Gastgeberblöcke abgeschossen und auf Ordner geworfen worden war. Trotz verstärkter Einlasskontrollen war es dort Fans gelungen, Pyrotechnik - sogar mit Heftpflaster aufgeklebt im Intimbereich - in die Stadien mitzubringen. Nachdem die Dresdner Polizei im Vorfeld und am Spieltag die Saarbrücker Kollegen darüber informiert hatte, dass "unverdächtige Dynamo-Fans", nämlich unscheinbare jüngere, ältere und insbesondere weibliche Fans von sogenannten Problem-Fans als Transporteure eingesetzt würden, um Gegenstände wie Waffen, Rauchpulver und Signalmunition ins Stadion zu schmuggeln, veranlasste die beklagte Landespolizeidirektion die Durchsuchung "unverdächtiger Dynamo-Fans", darunter die der Klägerin.

In seiner Entscheidung ist das Oberverwaltungsgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass Spielbesucherinnen und Spielbesucher, die den im Vorfeld mitgeteilten Kriterien solcher potentiellen Transporteure entsprachen, zur Abwendung der aufgrund entsprechender Vorfälle bei vorangegangenen Spielen zu befürchtenden Gefahren für Leib und Leben durch den Einsatz pyrotechnischer Materialien grundsätzlich durchsucht werden durften. Dabei konnte angesichts des hohen Ranges der Rechtsgüter, deren Bedrohung vorliegend zu befürchten war, prinzipiell auch eine mit einem Entkleiden verbundene - einen schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellende - Durchsuchung solcher potentiellen Transporteure im Einzelfall zulässig sein.

Zu beanstanden war die umstrittene Maßnahme im Falle der Klägerin jedoch deshalb, weil die von der Polizei entwickelten Kriterien zur Bestimmung potentieller Transportpersonen - von der Natur der Sache her - "unscharf" waren und erwarten ließen, dass es sich bei der überwiegenden Mehrheit der hiernach zur Durchsuchung ausgewählten Personen um "harmlose" Spielbesucherinnen und Spielbesucher handeln würde, gleichwohl aber zusätzliche Vorgaben zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit fehlten, die hätten sicherstellen können, dass sich die Inanspruchnahme der so genannten "Unverdächtigen" auf das unerlässliche Minimum beschränkte. Gemessen hieran waren Umfang sowie Art und Weise der Durchsuchung der Klägerin unverhältnismäßig.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.12.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG des Saarlandes vom 14.12.2007

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OVG-des-Saarlandes_3-R-907_Polizeiliche-Durchsuchung-eines-weiblichen-Fussball-Fans-rechtswidrig~N5328

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 5328 Dokument-Nr. 5328

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.