wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 08.04.2020
2 D 65/20 -

Trägerin einer Jugendwohngruppe kann Beschäftigung eines verurteilten Vergewaltigers untersagt werden

Verurteilung wegen Vergewaltigung spricht für Ungeeignetheit zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen

Der Trägerin einer Jugendwohngruppe kann gemäß § 48 SGB VIII die Beschäftigung eines verurteilten Vergewaltigers untersagt werden. Denn eine Verurteilung wegen Vergewaltigung spricht für eine Ungeeignetheit zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht des Saarlandes entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2019 wurde einer im Saarland ansässigen Trägerin einer vollstationären Einrichtung zur Unterbringung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen die weitere Tätigkeit eines Mitarbeiters untersagt. Hintergrund dessen war, dass der in der Jugendwohngruppe der Trägerin eingesetzte Mitarbeiter wegen Vergewaltigung seiner Ehefrau zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten rechtskräftig verurteilt worden ist. Gegen das Beschäftigungsverbot wollte sich der Mitarbeiter mit einer Klage zur Wehr setzen und beantragte dafür Prozesskostenhilfe. Nachdem diese vom Verwaltungsgericht des Saarlandes abgelehnt wurde, musste das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes über den Prozesskostenhilfeantrag entscheiden.

Zulässige Untersagung der Beschäftigung aufgrund Verurteilung wegen Vergewaltigung

Das Oberverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe bestehe nicht, da die beabsichtigte Klage gegen die Untersagung der Beschäftigung keine Aussicht auf Erfolg habe. Nach § 48 SGB VIII könne die Tätigkeit untersagt werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Mitarbeiter die für seine Tätigkeit erforderliche Eignung nicht besitzt. Dies sei hier der Fall. Die Verurteilung wegen Vergewaltigung rechtfertige den Schluss auf die fehlende Eignung des Klägers zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Dabei komme es nicht auf die konkreten Umstände der Tatbegehung an. Gemäß § 72 a Abs. 1 SGB VIII dürfen Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Wahrnehmung der Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe keine Personen beschäftigen, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach § 177 StGB verurteilt worden sind.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.06.2020
Quelle: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 22.01.2020
    [Aktenzeichen: 3 K 1834/19]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OVG-des-Saarlandes_2-D-6520_Traegerin-einer-Jugendwohngruppe-kann-Beschaeftigung-eines-verurteilten-Vergewaltigers-untersagt-werden~N28783

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 28783 Dokument-Nr. 28783

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.