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Die Zugehörigkeit zum Judentum begründet für sich allein genommen keine Klagebefugnis gegen eine Gedenktafel zur Erinnerung einer Militäreinheit im Zweiten Weltkrieg, solange durch die Gedenktafel nicht die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft gebilligt, verherrlicht oder gerechtfertigt wird. Dies hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2021 beantragte ein Mann jüdischen Glaubens beim Verwaltungsgericht des Saarlandes Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Klage gegen eine
Das Verwaltungsgericht hielt die beabsichtigte Klage auf Entfernung der
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Die Klage habe keine hinreichende Aussicht auf Erfolg. Denn es fehle an der gemäß § 42 Abs. 2 VwGO erforderlichen
Der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.03.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 31530
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