wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 27.12.2021
2 B 282/21 -

Saarland: Oberverwaltungsgericht setzt 2G-Regelung bei Woolworth außer Vollzug

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes nimmt eine voraussichtliche Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes an

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat einem Eilantrag der Fa. Woolworth auf vorläufige Außervollzugsetzung einer Bestimmung der aktuellen saarländischen Corona-Verordnung wegen einer voraussichtlichen Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes und ausschließlich bezogen auf die Antragstellerin stattgegeben. Die angegriffene Bestimmung sieht (zusammengefasst) vor, dass die sog. 2G-Regelung nur für solche Mischsortimenter nicht gelten soll, in deren Warenangebot Grundbedarfsartikel wesentlich überwiegen. Die Entscheidung bedeutet, dass speziell bei der Fa. Woolworth bis auf weiteres die 2G-Regelung nicht anzuwenden ist.

Zunächst stellt der zuständige Senat in der Entscheidung allerdings klar, dass die 2G-Regelung für den nicht mit Blick auf Artikel des Grundbedarfs begünstigten Einzelhandel voraussichtlich keine Verletzung der Grundrechte der Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und der Eigentumsgarantie (Art. 14 GG) enthält. Vielmehr bekräftigt das Gericht seine aktuelle Rechtsprechung, wonach die Landesregierung mit der 2G-Regelung in geeigneter, erforderlicher und in der gegenwärtigen Situation der Pandemie angemessener Weise das legitime Ziel verfolgt, Leben und Gesundheit der Bevölkerung vor einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus zu schützen, die Verbreitung von COVID-19 zu verhindern und eine Überlastung des Gesundheitssystems im Saarland zu vermeiden. Hinsichtlich der Grundrechte von Inhabern und Inhaberinnen von Geschäften, die der 2G-Regelung unterliegen, sei dies derzeit aller Voraussicht nach nicht anders zu beurteilen.

Richter: Nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung

Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts verletzt die gegenüber der antragstellenden Fa. Woolworth außer Vollzug gesetzte Bestimmung der aktuellen Corona-Verordnung der Landesregierung aber voraussichtlich das allgemeine Gleichbehandlungsgebot nach Art. 3 Abs. 1 GG. Zwar sei es wohl grundsätzlich nicht zu beanstanden, den Einzelhandel mit Gütern des täglichen Bedarfs von der 2G-Regelung auszunehmen. Indes unterliege die konkrete Umsetzung dieses Regelungsziels in der Verordnung erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken. Der Privilegierungskatalog für die "Ladenlokale", die keinerlei Anforderungen an Nachweispflichten hinsichtlich einer Immunisierung unterlägen, umfasse nämlich zahlreiche Geschäfte des Einzelhandels, darunter auch Blumengeschäfte, Gärtnereien, Gartenmärkte und Baumschulen. Auch aus der Begründung der Verordnung ergebe sich aber nicht, womit die Nichtaufnahme der Läden der Antragstellerin, die insbesondere Textilien und Haushaltsbedarf anbiete, gerechtfertigt werden könne. Eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung enthalte die gegenüber der Antragstellerin außer Vollzug gesetzte Mischsortimentsklausel aller Voraussicht nach jedenfalls deshalb, weil deren Warensortiment in den privilegierten Supermärkten und Einkaufszentren ohne Zugangsbeschränkungen an alle verkauft und dort sogar beworben werden dürfe.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.12.2021
Quelle: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, ra-online (pm/pt)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OVG-des-Saarlandes_2-B-28221_Saarland-Oberverwaltungsgericht-setzt-2G-Regelung-bei-Woolworth-ausser-Vollzug~N31223

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 31223 Dokument-Nr. 31223

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.