wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 20.12.2021
2 B 278/21 und 2 B 289/21 -

Saarland: OVG weist Eilanträge gegen 2G-Regelung zurück

Regelungen der Corona-Verordnung verfolgen legitime Ziele

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat zwei Eilanträge von Bürgern auf vorläufige Außervollzugsetzung mehrerer Bestimmungen der aktuellen saarländischen Corona-Verordnung zurückgewiesen.

Die Antragsteller, eine saarländische Lehrerin und ein saarländischer Geschäftsmann, hatten sich in Normenkontrollverfahren insbesondere gegen die damit eingeführte 2G-Regelung gewandt und jeweils eine Verletzung in ihren Grundrechten geltend gemacht.

Im Rahmen einer summarischen Prüfung verneint der Senat in beiden Verfahren sowohl eine Verletzung der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz - GG -) als auch der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Abs. 1 GG). Ebensowenig würden das Recht der beiden Antragsteller auf Achtung ihrer Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) und der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verletzt.

Richter: Regelungen der Corona-Verordnung verfolgen legitime Ziele

Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts verfolgt die Landesregierung mit den angegriffenen Regelungen der Verordnung legitime Ziele. Diese bestünden darin, im Interesse des Schutzes von Leben und Gesundheit die Bevölkerung vor der Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus zu schützen, die Verbreitung der Krankheit COVID-19 zu verhindern und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Soweit mit den Beschränkungen für Ungeimpfte auch das unausgesprochene Ziel verfolgt werde, diese zu einer positiven Impfentscheidung zu veranlassen, sei dies ebenfalls legitim. Denn durch die Zunahme der Zahl der Geimpften werde die pandemische Lage verbessert. Außerdem würden damit die übergeordneten Ziele gefördert, die Verbreitung der Krankheit COVID-19 und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Unter Bezugnahme auf das RKI wird in den Entscheidungen weiter ausgeführt, die maximale Reduktion der Übertragungen sei auch notwendig, um die zu erwartende Ausbreitung der Omikron-Variante zu verlangsamen.

Entgegen den Auffassungen der Antragsteller seien die zeitlich befristeten Maßnahmen auch verhältnismäßig. Sie seien erforderlich, weil mildere Mittel, die gleichermaßen geeignet seien, nicht ersichtlich seien. Darüber hinaus sei die beim 2G-Modell vorgenommene Differenzierung zwischen vollständig Geimpften und Genesenen einerseits und noch nicht vollständig geimpften bzw. ungeimpften Personen andererseits nicht willkürlich. Hierfür liege, so der Senat, vielmehr ein sachlicher Grund vor. Nach derzeitigem Kenntnisstand des RKI böten die COVID-19-Impfstoffe eine hohe Wirksamkeit gegen eine schwere COVID-19-Erkrankung und gegen eine Infektion mit der Delta-Variante.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.12.2021
Quelle: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, ra-online (pm/pt)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OVG-des-Saarlandes_2-B-27821-und-2-B-28921_Saarland-OVG-weist-Eilantraege-gegen-2G-Regelung-zurueck.news31210.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 31210 Dokument-Nr. 31210

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.