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Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat in einem Eilverfahren die Beschwerde eines deutschen Staatsangehörigen zurückgewiesen, dem von der Fahrerlaubnisbehörde das Recht aberkannt worden war, von der in der Tschechischen Republik erworbenen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen.
Dem Antragsteller war die
Das Oberverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung - wie schon das Verwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 09.05.2008 - festgestellt, dass die angefochtene behördliche Verfügung nicht gegen europarechtliche Richtlinien und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs verstößt, und dabei auf zwei aktuelle Urteile des Europäischen Gerichtshofs verwiesen. Danach kann ein Mitgliedstaat es ablehnen, in seinem Hoheitsgebiet die in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellte
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.07.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG des Saarlandes vom 04.07.2008
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Dokument-Nr. 6322
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