wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 08.06.2021
1 A 204/19 -

Anspruch auf Beihilfe für Kosten von Nasentropfen bei chronischem Schnupfen wegen Nasen­scheide­wand­verkrümmung

Leistungsausschluss für Arzneimittel zur Anwendung bei Erkältungs­krank­heiten oder grippalen Infekten greift nicht

Aufwendungen für Nasentropfen zur Behandlung eines chronischen Schnupfens wegen einer Nasen­scheide­wand­verkrümmung sind beihilfefähig. Soweit die Beihilfeverordnung vorsieht, dass Aufwendungen für Arzneimittel zur Anwendung von Erkältungs­krank­heiten und grippalen Infekten nicht beihilfefähig sind, greift dieser Leistungsausschluss nicht. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht des Saarlandes entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte ein Beamter des Saarlandes seit dem Jahr 2016 Beihilfe zu den Kosten für die ihm ärztlich verordneten Nasentropfen. Der Beamte litt wegen einer Nasenscheidewandverkrümmung an einem chronischen Schnupfen. Da sein Anspruch verneint wurde, erhob der Beamte Klage.

Verwaltungsgericht wies Klage ab

Das Verwaltungsgericht des Saarlandes wies die Klage ab. Es verwies auf § 5 Abs. 1 Nr. 6 Satz 3 a der Beihilfeverordnung des Saarlandes (BhVO), wonach Aufwendungen für Arzneimittel zur Anwendung von Erkältungskrankheiten und grippalen Infekten für volljährige Personen nicht beihilfefähig seien. Gegen diese Entscheidung legte der Beamte Berufung ein.

Oberverwaltungsgericht bejaht Beihilfefähigkeit der Kosten für Nasentropfen

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes entschied zu Gunsten des Beamten. Die Kosten für die Nasentropfen seien beihilfefähig. Der Ausschlussgrund in § 5 Abs. 1 Nr. 6 Satz 3 a BhVO greife nicht. Der Leistungsausschluss bedürfe einer verfassungskonformen Auslegung. Dem Leistungsausschluss liege die Erwägung zugrunde, dass es sich bei einer Erkältungskrankheit bzw. einem grippalen Infekt um eine vergleichsweise kurze Zeit andauernde Erkrankung handelt und die dabei gebräuchlichen Arzneimittel regelmäßig Kosten verursachen, die aus eigenen Mitteln zu tragen sind. Dies könne es rechtfertigen, die zur Behandlung der genannten Krankheiten verordneten Arzneimittel von der Beihilfefähigkeit auszunehmen. Dies Erwägungen seien aber auf die hier vorliegenden Erkrankung des Klägers nicht übertragbar. Denn es gehe hier um die Besserung bzw. Linderung der Folgen einer anatomischen Fehlstellung bzw. einer Krankheit.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.07.2021
Quelle: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 25.04.2018
    [Aktenzeichen: 6 K 783/16]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OVG-des-Saarlandes_1-A-20419_Anspruch-auf-Beihilfe-fuer-Kosten-von-Nasentropfen-bei-chronischem-Schnupfen-wegen-Nasenscheidewandverkruemmung~N30563

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 30563 Dokument-Nr. 30563

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.