kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 22 Mai 2020 § 12 Abs. 3 Nr. 1 der Thüringer SARS-CoV-2-Maßnahmenfortentwicklungsverordnung vom 12. Mai 2020, wonach Fitnessstudios erst am 1. Juni 2020 öffnen dürfen, außer Vollzug gesetzt. Die Öffnung eines Fitnessstudios setzt jedoch voraus, dass ein Infektionsschutzkonzept erstellt und nachgewiesen wird.
In dem zugrunde liegenden Fall betreibt der Antragsteller ein
Der Senat hat nun entschieden, dass die durch die neueste
Der Senat habe keine durchgreifenden Zweifel, dass die Schließung von Fitnessstudios geeignet ist, das Risiko von Infektionen zu vermindern und insbesondere die Entstehung von Infektionsketten zu vermeiden. Es bestünden jedoch erhebliche Anhaltspunkte dafür, dass gegenüber der vollständigen Schließung von Fitnessstudios gleich wirksame und effektive mildere Maßnahmen zur Gefahrvermeidung zur Verfügung stehen. Das Gesundheitsministerium habe in der angegriffenen Verordnung eine weitgehende Ausnahmevorschrift für den organisierten Sportbetrieb - auch in geschlossenen Räumen - im Breiten-, Gesundheits-, Reha- sowie Leistungssport einschließlich der Spezialschulen für den Sport auf und in allen nicht öffentlichen und öffentlichen Sport- und Freizeitanlagen unter Berücksichtigung der Abstandsregeln und Schutzvorschriften und unter Beachtung des Konzeptes des für Sportpolitik zuständigen Ministeriums geschaffen, die dazu führe, dass das an und für sich auch für diese Einrichtungen grundsätzlich bis zum 31. Mai 2020 bestehende Verbot faktisch aufgehoben werde.
Die demgegenüber ausgesprochene ausnahmslose fortdauernde Schließung der Fitnessstudios erweise sich als mit dem Grundgesetz nicht vereinbare Ungleichbehandlung, für die es keine sachliche Rechtfertigung gebe. Jedenfalls sei es nicht erkennbar, dass von vornherein Sportvereine oder gar Sport- und Freizeiteinrichtungen besser als kommerzielle Anbieter in der Lage sein sollten, notwendige Sicherheits- und Hygienestandards sicherzustellen. Dies gelte umso mehr, als gewerbliche Anbieter auch im Hinblick auf die Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz gehalten seien, auf die Einhaltung von Sicherheits- und Hygienestandards zu achten, weil sie sich bei einem Verstoß nicht nur bußgeldpflichtig machten, sondern auch mit gewerberechtlichen Konsequenzen zu rechnen hätten. Die Gefahr von Infektionen ist nunmehr durch qualifizierte Infektionsschutzpläne, die durch die Fitnessstudios zu erarbeiten sind, zu minimalisieren. Der Senat hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die einstweilige Außervollzugsetzung allgemeinverbindlich ist; sie gilt landesweit. Soweit in einzelnen Regionen des Landes sich die epidemiologische Lage verschlechtern sollte, ist darauf gegebenenfalls mit einschränkenden Anordnungen zu reagieren.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.05.2020
Quelle: Thüringer Oberverwaltungsgericht, ra-online (pm/ku)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OVG-Thueringen_3-EU-34120_Corona-Pandemie-Thueringens-Fitnessstudios-duerfen-oeffnen~N28757
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 28757
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.