wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 25.02.2008
1 N 508/07 -

Normenkontrollantrag der Gemeinde Großbreitenbach gegen Stromtrasse durch den Thüringer Wald ist unzulässig

Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat einen Normenkontrollantrag der Gemeinde Großbreitenbach als unzulässig abgelehnt.

Mit ihrem Normenkontrollantrag hatte sich die Gemeinde gegen eine sog. landesplanerische Beurteilung des Thüringer Landesverwaltungsamts gewandt, die das von der Vattenfall Europe Transmission GmbH geplante Vorhaben der Errichtung einer 380 KV-Leitung durch den Thüringer Wald zum Gegenstand hat.

Zur Begründung seiner Entscheidung hat der Senat im Wesentlichen ausgeführt, die angefochtene landesplanerische Beurteilung sei keine untergesetzliche Norm, die Gegenstand einer Normenkontrolle sein könne. Ihr fehle es an der dafür erforderlichen Außenrechtsverbindlichkeit. Die landesplanerische Beurteilung stelle lediglich eine behördliche gutachterliche Äußerung dar, die als Vorfrage die raumordnerische Verträglichkeit des Vorhabens kläre. Entgegen der Auffassung der Antragstellerin würden durch eine landesplanerische Beurteilung auch keine Ziele der Raumordnung festgelegt, an die gemeindliche Bauleitpläne anzupassen seien. Sie präge das Ergebnis einer gemeindlichen Planung nicht vor, sondern sei nur als einer von zahlreichen öffentlichen Belangen in der Abwägung zu berücksichtigen.

Die landesplanerische Beurteilung sei erst im Rahmen des Verfahrens gerichtlich überprüfbar, in dem es um die Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses gehe, der die Stromtrasse genehmige.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.06.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Thüringen vom 12.03.2008

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OVG-Thueringen_1-N-50807_Normenkontrollantrag-der-Gemeinde-Grossbreitenbach-gegen-Stromtrasse-durch-den-Thueringer-Wald-ist-unzulaessig.news6215.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 6215 Dokument-Nr. 6215

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.