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Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat im vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass ein privates Entsorgungsunternehmen im Landkreis Gotha "blaue Tonnen" aufstellen und Papier, Pappe und Kartonagen aus Privathaushalten einsammeln und entsorgen darf.
Das Oberverwaltungsgericht hat damit der Beschwerde des Entsorgungsunternehmens gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Weimar stattgegeben.
Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, dass das vom Landkreis ausgesprochene Verbot von den abfallrechtlichen Bestimmungen nicht gedeckt sei. Das private Entsorgungsunternehmen (die Antragstellerin) habe zum einen ausreichend nachgewiesen, dass die Abfälle einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zugeführt werden. Das Unternehmen sei nämlich bereits seit längerer Zeit unbeanstandet im Auftrag des Landkreises tätig gewesen und habe von diesem auch den Zuschlag erhalten, in den nächsten Jahren die Entsorgung des im Landkreis anfallenden kommunalen Anteils der Papierabfälle durchzuführen. Zum anderen stünden der privaten Altpapiersammlung auch keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegen. Dabei komme es darauf an, ob durch die Tätigkeit der Antragstellerin die Funktionsfähigkeit der Abfallentsorgung des Landkreises gefährdet würde. Es fehlten aber Anhaltspunkte dafür, dass der Landkreis im Falle eines Rückzugs der Antragstellerin aus der gewerblichen Papiersammlung nicht mehr in der Lage sei, eine geordnete Abfuhr und Entsorgung dieser Abfälle aus privaten Haushalten vorzunehmen.
Auch werde eine Gefährdung der Funktionsfähigkeit der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung nicht dadurch belegt, dass der Landkreis künftig einen Teil des bislang erfassten Altpapiers und damit Verwertungserlöse verliere. Es sei nicht erkennbar, dass die vom Landkreis befürchtete Gebührenerhöhung zu einer ernsthaften Gefährdung der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Entsorgungssystems führen werde. Aus dem Fehlbedarf errechne der Landkreis selbst für den Fall, dass das gesamte Altpapier dem kommunalen System entzogen werde, eine Gebührenerhöhung von 1,88 €/Jahr für einen Zwei-Personen-Haushalt, wodurch keine Überforderung eintrete. Es sei zudem realistischer anzunehmen, dass ein Teil des Altpapiers auch weiter wie bisher über die aufgestellten Sammelcontainer entsorgt werde.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.12.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Thüringen vom 09.12.2008
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Dokument-Nr. 7178
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