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Die Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtags ist nicht verpflichtet, eine Liste der Gutachten, die der Wissenschaftliche Dienst des Landtags in der 18. Wahlperiode erstellt hat, herauszugeben. Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in einem Verfahren entschieden, das zwischenzeitlich auch das Bundesverwaltungs- und das Landesverfassungsgericht beschäftigt hatte.
Ein Bürger hatte vom
Die Vorsitzende Richterin des OVG, stellte klar, dass das
Auch aus der Europäischen Menschenrechtskonvention ergebe sich kein Anspruch des Klägers auf
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.03.2024
Quelle: Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33831
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