wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26.11.2020
5 KN 5/20, 5 KN 7/20, 5 KN 8/20, 5 KN 9/20, und 5 KN 10/20 -

Landes­dünge­verordnung von Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein hat Bestand

Verfahren zur Ermittlung der Nitratbelastung in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein korrekt

Das Ober­verwaltungs­gericht Schleswig-Holsteinischen hat 82 Normen­kontroll­anträge von schleswig-holsteinischen Landwirten gegen die aktuelle Landes­dünge­verordnung abgelehnt.

Die im Jahr 2018 von der Landesregierung erlassene Landesdüngeverordnung bestimmt zum Schutz des Grundwassers für sogenannte „Rote Gebiete“ abweichend von den bundesweit geltenden Vorgaben verschärfte Anforderungen an das Düngen und eine längere Sperrfrist im Winter. Die Antragsteller halten die Einbeziehung bestimmter Gemarkungen im Süden von Schleswig-Holstein, in denen sich ihre landwirtschaftlichen Flächen befinden, für rechtswidrig.

Verfahren zur Ermittlung der flächenhaften Ausdehnung der Nitratbelastung im Grundwasserkörper nicht zu beanstanden

Das OVG hat entschieden, dass die Landesregierung diese Gebiete zu Recht in die Landesdüngeverordnung aufgenommen hat. Der chemische Zustand der darunterliegenden Grundwasserkörper sei von den zuständigen Behörden in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern zutreffend insgesamt als „schlecht“ im Sinne der Grundwasserverordnung eingestuft worden. Diese Einstufung aus dem Jahr 2015 konnte vom Verordnungsgeber übernommen werden, ohne eine Neueinstufung anhand aktuellerer Messwerte vorzunehmen. Sie sei – weil den für die Einstufung zuständigen Behörden ein Beurteilungsspielraum zukomme – vom Senat nur dahingehend zu überprüfen, ob sie fachlich vertretbar sei. Danach seien das in Mecklenburg-Vorpommern angewandte geostatistische und das in Schleswig-Holstein angewandte arithmetische Verfahren zur Ermittlung der flächenhaften Ausdehnung der Nitratbelastung im Grundwasserkörper nicht zu beanstanden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.11.2020
Quelle: Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, ra-online (pm/aw)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OVG-Schleswig-Holstein_5-KN-5205-KN-7205-KN-8205-KN-920und-5-KN-1020_Landesduengeverordnung-von-Mecklenburg-Vorpommern-und-Schleswig-Holstein-hat-Bestand.news29525.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 29525 Dokument-Nr. 29525

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.