wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30.07.2010
4 MB 43/10 -

DB-Sonderzug: Fußballfans dürfen keine Getränkedosen mit auf die Reise nehmen

Gericht bestätigt Gefahrenabwehrverfügung gegen „harte“ Wurfobjekte

Die Fußballfans von „Hansa Rostock“ dürfen in den DB-Sonderzug zum Spiel gegen den „FC Rot-Weiß Erfurt“ am Sonntag, den 1. August 2010, Getränke weder in Glasflaschen noch in Getränkedosen mitnehmen. Der Sofortvollzug eines entsprechenden Verbots der Bundespolizeidirektion in Bad Bramstedt wurde vom Oberverwaltungsgericht Schleswig bestätigt.

Das Verwaltungsgericht hatte die polizeiliche Einschätzung, dass „Getränkedosen als Waffen, insbesondere als Wurfgeschosse eingesetzt werden“ könnten, in erster Instanz unbeanstandet gelassen. Im Rahmen einer Interessenabwägung wies es darauf hin, dass das öffentliche Interesse an einer effektiven Gefahrenabwehr vorrangig sei, zumal die Möglichkeit bestünde, statt der Getränkedosen Plastikflaschen mitzunehmen.

Mitführen von Flaschen darf aufgrund der Gefahr ernster Verletzungs- und Eskalationsgefahren durch gewaltbereite Fans vorsorglich verboten werden

Die Beschwerde gegen diese Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht in Schleswig zurückgewiesen: Da mit der Teilnahme von bis zu 250 so genannten „Problemfans“ zu rechnen sei, dürfe die Polizei angesichts der in der Vergangenheit beobachteten Vielfalt verwendeter „Wurfobjekte“ (Flaschen, Steine, pyrotechnische Erzeugnisse, Brandsätze, zerbrochene Gehwegplatten, Stühle) auch vorsorglich das Mitführen solcher Gegenstände ausschließen, die für den Fall der Verwendung durch gewaltbereite Fans zu ernsten Verletzungs- und Eskalationsgefahren führen könnten. Sogar Plastikflaschen könnten verboten werden, sofern diese ernsthafte Verletzungsgefahren verursachten.

Das polizeiliche Verbot ist mit diesen Entscheidungen sofort vollziehbar und damit für die Fahrt im Sonderzug nach Erfurt verbindlich.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.07.2010
Quelle: ra-online, Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein

Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht Schleswig, Beschluss vom 29.07.2010
    [Aktenzeichen: 3 B 108/10]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OVG-Schleswig-Holstein_4-MB-4310_DB-Sonderzug-Fussballfans-duerfen-keine-Getraenkedosen-mit-auf-die-Reise-nehmen~N10028

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 10028 Dokument-Nr. 10028

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.