wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 29.12.2020
3 MR 88/20 -

Eilantrag des Landesverbandes der AfD gegen Veranstaltungsverbot erfolglos

Unklarheit über Termin des Landesparteitags

Der für das Infektionsschutzrecht zuständige 3. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts hat den Antrag des Landesverbandes Schleswig-Holstein der AfD auf Außervollzugsetzung des nach der geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung bestehenden Veranstaltungsverbots mit Beschluss als unzulässig verworfen.

Der Antragsteller möchte in den Holsten hallen in Neumünster einen ordentlichen Lan-desparteitag nebst einer Aufstellungsversammlung zur Bundestagswahl durchführen. Da ein Landesparteitag - anders als eine Aufstellungsversammlung für unmittelbar bevorstehende Wahlen - nach § 5 Abs. 1 der Corona-Bekämpfungsverordnung untersagt ist, hat der Antragsteller beim Oberverwaltungsgericht um einstweiligen Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren nachgesucht.

Richter: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bereits unzulässig

Nach Auffassung des Gerichts ist der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bereits unzulässig. Der Antragsteller sei nicht antragsbefugt; denn er könne nicht geltend machen, durch die angegriffene Rechtsvorschrift in seinen Rechten verletzt zu sein oder in absehbarer Zeit verletzt zu werden. Voraussetzung für die mögliche Betroffenheit vom Veranstaltungsverbot wäre, dass der Antragsteller innerhalb des Geltungszeitraums der angegriffenen Vorschrift an der Durchführung einer Veranstaltung gehindert werde. Die derzeitige Corona-Bekämpfungsverordnung tritt mit Ablauf des 10. Januar 2021 außer Kraft. Der Antragsteller habe nicht dargelegt, dass er beabsichtigt, innerhalb der Laufzeit der Verordnung einen Landesparteitag durchzuführen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.12.2020
Quelle: Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, ra-online (pm/pt)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OVG-Schleswig-Holstein_3-MR-8820_Eilantrag-des-Landesverbandes-der-AfD-gegen-Veranstaltungsverbot-erfolglos~N29654

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 29654 Dokument-Nr. 29654

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.