kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
In einem ersten Beschluss hat der für das Infektionsschutzrecht zuständige 3. Senat den Antrag eines Ehepaares gegen die von der Landesregierung neu verordnete Beschränkung von Beherbergungen auf berufliche, medizinische oder zwingende sozial-ethische Zwecke und deren Anwendbarkeit auf Beherbergungen auf schleswig-holsteinische Nordseeinseln ab dem 5. November 2020 als unbegründet abgelehnt.
Das antragstellende Ehepaar verbringt gegenwärtig den Jahresurlaub auf Sylt. Sie machen u.a. geltend, dass sie ihren Wohnsitz in Österreich derzeit nicht erreichen könnten, weil dieser unter Neuschnee liege und die Zuwegung nicht befahrbar sei. Wegen des auch in Österreich geltenden Beherbergungsverbots drohe ihnen bei Rückkehr Obdachlosigkeit. In Anbetracht der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit sah sich der Senat nicht in der Lage, die Rechtmäßigkeit der angegriffenen Regelung in § 17 der Corona-Bekämpfungsverordnung vom 1. November 2020 eingehend zu prüfen. Er nahm deshalb eine Folgenabwägung vor, die auch unter Berücksichtigung der Interessen von Beherbergungsbetrieben zulasten der Antragstellenden ausging.
Dazu führt der Senat aus, dass das Vertrauen auf einen ungestörten Urlaub wenig schutzwürdig sei, da das Ehepaar schon bei der Anreise mit einer Verschärfung der Pandemieentwicklung hätte rechnen können. Auch das Risiko, dass ein selbstgewählter Wohnsitz in Hochgebirgslage im Winterhalbjahr nicht erreichbar sei, könne nicht auf die Allgemeinheit abgewälzt werden. Darüber hinaus sei anzunehmen, dass ein etwaiger Notbedarf auch in der Republik Österreich aufgefangen werde.
Bei der Abwägung stehe das bundesweit verfolgte dringende Ziel im Vordergrund, die sich exponentiell entwickelnde Dynamik der Corona-Pandemie zumindest so weit abzuschwächen, dass das Gesundheitssystem und die Krankenhäuser den mit der Pandemie verbundenen Herausforderungen noch Herr werden könnten. Dazu müssten in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens Kontakte eingeschränkt werden. Die Untersagung touristischer Beherbergungen sei ein Beitrag hierzu, der im Zusammenhang mit den flächendeckenden Beschränkungen zu sehen sei und auch nur so Sinn ergebe.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.11.2020
Quelle: Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, ra-online (pm/aw)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OVG-Schleswig-Holstein_3-MR-7220_Corona-Lockdown-Beherbergungsverbot-auf-Sylt-bleibt-bestehen~N29426
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 29426
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.