wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14.12.2021
3 MR 31/21 -

Schleswig-Holstein: 2G-Regelung hält gerichtlicher Überprüfung vorerst stand

2G-Regelung geeignete Maßnahme zur Reduktion der Übertragungsraten

Mit unanfechtbarem Beschluss hat das Schleswig-Holsteinische Ober­verwaltungs­gericht die für den Einzelhandel des Landes geltende 2G-Regelung als voraussichtlich rechtmäßig bestätigt und deshalb den dagegen gerichteten Eilantrag der Woolworth GmbH für ihre Filialen in Schleswig-Holstein abgelehnt. Mit Blick auf den bestrittenen infektiologischen Nutzen der 2G-Regelung im Einzelhandel verweist der Senat auf Mutationen der Delta-Variante des Coronavirus und auf die als besonders besorgniserregend eingeordnete Variante „Omikron“.

Diese ließen keinen Zweifel daran, dass die 2G-Regelung geeignet sei, der Verbreitung von COVID-19 entgegenzuwirken und das Risiko schwerer Krankheitsverläufe zu reduzieren. Das Verwenden von FFP2-Schutzmasken und Plexiglasscheiben im Kassenbereich seien nicht gleich geeignete Mittel. Derzeit sei eine maximale Reduktion der Übertragungsraten notwendig.

Wirtschaftlichen Folgen deutlich geringer als bei vollständiger Schließung

Allerdings seien die wirtschaftlichen Folgen für den Einzelhandel deutlich geringer als bei einer vollständigen Schließung, da ein weit überwiegender Teil der Bevölkerung Schleswig-Holsteins geimpft oder genesen und damit zum Betreten der Geschäfte berechtigt sei. Schließlich habe der Verordnungsgeber in vertretbarer Weise zwischen verschiedenen Verkaufsstellen des Einzelhandels differenziert. Solche, die überwiegend der Grundversorgung im weiteren Sinne dienen, dürfe er ausnehmen. Hierzu gehörten die Geschäfte der Antragstellerin nicht.

Zutritt nur für Geimpft oder Genesene

§ 8 Abs. 1 der bei Beschlussfassung geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung bestimmt, dass Verkaufsstellen des Einzelhandels in geschlossenen Räumen u.a. nur von solchen Personen betreten werden dürfen, die gegen das Coronavirus geimpft oder die genesen sind; eine insoweit gleichlautende Regelung gilt ab dem 15. Dezember 2021.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.12.2021
Quelle: Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, ra-online (pm/ab)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OVG-Schleswig-Holstein_3-MR-3121_Schleswig-Holstein-2G-Regelung-haelt-gerichtlicher-Ueberpruefung-vorerst-stand~N31182

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 31182 Dokument-Nr. 31182

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.