wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.01.2022
3 R 216/21 -

Sachsen-Anhalt: OVG Magdeburg hält Prüfpflicht bei der 2G-Regel durch Ladenbetreiber für verhältnismäßig

Richter weisen Antrag gegen 2G-Regelung im Einzelhandel in Sachsen-Anhalt zurück

Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat den Antrag eines Betreibers von bundesweiten Filialen des Textileinzelhandels auf Außervollzugsetzung von § 2 a der Fünfzehnten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (15. SARS-CoV-2-EindV) abgelehnt. Diese Bestimmung legt den Betreibern bestimmter Ladengeschäfte u. a. die Pflicht auf, die in Bezug auf ihre Verkaufsstellen nach der 15. SARS-CoV-2-EindV grundsätzlich auf geimpfte und genesene Personen beschränkte Zugangsberechtigung (2-G-Zugangsmodell) ihrer Kunden zu prüfen.

Das Oberverwaltungsgericht ist zu dem Ergebnis gekommen, dass das Bundes-Infektionsschutzgesetz (IfSG) eine hinreichende gesetzliche Grundlage dafür bietet, den Zugang zu den vom Gesetz erfassten Geschäftsbetrieben und Einrichtungen vom Nachweis der Impfung oder Genesung abhängig zu machen. Das vom Gesetzgeber verfolgte Ziel, aus Gründen des Schutzes der öffentlichen Gesundheit in bestimmten Situationen den Zugang zu bestimmten Angeboten von der Vorlage entsprechender Nachweise abhängig zu machen, könne aber nur dann wirkungsvoll erreicht werden, wenn der Verordnungsgeber ausdrücklich auch eine Kontrollpflicht regeln dürfe.

Richter: Zugangsbeschränkung ist notwendig

Der Verordnungsgeber habe die von der Antragstellerin beanstandete Zugangsbeschränkung zu Geschäften des Einzelhandels und deren Kontrolle durch die Betreiber auch als notwendig ansehen dürften; insbesondere werde der strenge Verhältnismäßigkeitsvorbehalt voraussichtlich gewahrt. Dazu führt der Senat aus: „Die angegriffenen Maßnahmen dienen der Erfüllung des aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgenden staatlichen Schutzauftrags und damit verfassungsrechtlich legitimen Zwecken. Sie zielen darauf ab, die weitere Verbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 zu verlangsamen sowie deren exponentielles Wachstum zu durchbrechen, um eine Überlastung des Gesundheitssystems insgesamt zu vermeiden und die medizinische Versorgung sicherzustellen. Sowohl der Lebens- und Gesundheitsschutz als auch die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems sind bereits für sich genommen überragend wichtige Gemeinwohlbelange und daher verfassungsrechtlich legitime Zwecke.“

Maßnahme mit größten Effekten auf die Dynamik der Omikron-Welle

Eine andere Einschätzung sei - so der Senat - auch nicht im Hinblick darauf geboten, dass sich nunmehr verstärkt die Omikron-Variante ausbreite, bei der das Robert-Koch-Institut (RKI) davon ausgehe, dass sich auch (zweifach) immunisierte Personen mit einer deutlich höheren Wahrscheinlichkeit mit dieser Variante infizieren werden, als dies noch bei der Delta-Variante der Fall war. Denn das RKI messe von allen empfohlenen Maßnahmen konsequenten und flächendeckenden Kontaktbeschränkungen und dem Einsatz von infektionspräventiven Maßnahmen im Hinblick auf die durch die Omikron-Variante im gesamten Bundesgebiet befürchtete schlagartige Erhöhung der Infektionsfälle die größten Effekte auf die Dynamik der Omikron-Welle bei.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.01.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht Magdeburg, ra-online (pm/pt)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OVG-Sachsen-Anhalt_3-R-21621_Sachsen-Anhalt-OVG-Magdeburg-haelt-Pruefpflicht-bei-der-2G-Regel-durch-Ladenbetreiber-fuer-verhaeltnismaessig.news31274.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 31274 Dokument-Nr. 31274

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.