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Oberverwaltungsgericht Saarlouis, Urteil vom 04.03.2021
6 A 84/20 -

Ex-Oberbürgermeister behält trotz Verurteilung wegen Untreue volle Pension

Entstandener Vertrauensverlust rechtfertigt Aberkennung des Ruhegehalts nicht

Das Ober­verwaltungs­gericht in Saarlouis hat die Disziplinarklage des Landes­verwaltungs­amts gegen den früheren Oberbürgermeister einer saarländischen Stadt auf Aberkennung des Ruhegehalts abgewiesen

Der Beklagte war vom Landgericht Saarbrücken wegen Vorteilsannahme in vier Fällen und wegen Untreue zu einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen verurteilt worden. Das Verwaltungsgericht hat dem Beklagten infolge dieser Taten das Ruhegehalt aberkannt.

Überwiegend Uneigennützigkeit des Handelns als erheblicher Milderungsgrund zu sehen

Im Berufungsverfahren ist das Oberverwaltungsgericht dem nicht gefolgt. Zwar habe der Beklagte ein schwerwiegendes Dienstvergehen begangen. Es lägen jedoch Milderungsgründe von einem solchen Gewicht vor, die sein Fehlverhalten bei der gebotenen Gesamtwürdigung aller be- und entlastenden Umstände in einem milderen Licht erscheinen ließen. Ein erheblicher Milderungsgrund sei insbesondere in der überwiegenden Uneigennützigkeit seines Handelns zu sehen. Außerdem seien die erheblichen beruflichen und privaten Folgen für den Beklagten und seine Familie, sein Geständnis im Strafverfahren und die Wiedergutmachung des Schadens zu berücksichtigen. Ein die Aberkennung des Ruhegehalts rechtfertigender endgültiger Vertrauensverlust liege nicht vor.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.03.2021
Quelle: Oberverwaltungsgericht Saarlouis, ra-online (pm/ab)

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