wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Saarlouis, Beschluss vom 22.03.2023
2 B 10/23 -

Landkreis zur Gewährleistung von Kita-Plätzen verpflichtet

Gesetzlicher Anspruch auf frühkindliche Förderung muss erfüllt werden

Das Ober­verwaltungs­gericht des Saarlandes hat den Landkreis Neunkirchen verpflichtet, einem knapp dreijährigen und einem etwa eineinhalb Jahre alten Kind jeweils ab sofort einen wohnortnahen Betreuungsplatz in einer Kinder­tages­einrichtung oder Kindertagespflege nachzuweisen. Der Platz muss von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 7.00 Uhr und 15.30 Uhr eine Betreuung gewährleisten.

Die Eltern der beiden Kinder hatten den Landkreis unter Vorlage mehrerer Absagen aufgefordert, einen Kita-Platz für die beiden Kinder nachzuweisen. Sie machten geltend, der Vater sei vollschichtig in Saarbrücken beschäftigt und die Mutter wolle wieder ihre Tätigkeit in einem Kreiskrankenhaus aufnehmen, was ihr aber wegen der Betreuung ihrer Kinder nicht möglich sei. Daraufhin teilte ihnen der Landkreis mit, dass er einen Kita-Platz nicht zur Verfügung stellen könne. Der unter Hinweis auf die bundesgesetzliche Verpflichtung, einen Betreuungsplatz wohnortnah zur Verfügung zu stellen (aus § 24 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII), gestellte Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde erstinstanzlich vom Verwaltungsgericht des Saarlandes zurückgewiesen. Es nahm an, die Eltern seien auf den beanspruchten Betreuungsplatz nicht angewiesen, weil die Mutter ihre Elternzeit zwischenzeitlich verlängert habe.

Angewiesenheit der Eltern auf beanspruchten Betreuungsplatz irrelevant

Der dagegen erhobenen Beschwerde hat dem OVG nunmehr im Wesentlichen entsprochen. Zur Begründung verweist der unanfechtbare Beschluss darauf, dass der gesetzliche Anspruch unbedingt ausgestaltet sei und daher die vom Verwaltungsgericht angenommene Angewiesenheit der Eltern auf den beanspruchten Betreuungsplatz nicht voraussetze. Die Vorschrift verschaffe Kindern, die das erste Lebensjahr vollendet haben, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen eigenen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung im Rahmen eines öffentlich-rechtlich geförderten Betreuungsverhältnisses. Dieser Anspruch sei keinem Kapazitätsvorbehalt unterworfen. Der Landkreis sei verpflichtet, eine Betreuungsinfrastruktur sicherzustellen und gegebenenfalls auch die vorhandenen Kapazitäten so zu erweitern, dass sämtlichen anspruchsberechtigten Kindern ein ihrem Bedarf entsprechender Betreuungsplatz nachgewiesen werden könne.

Verlängerte Elternzeit steht Anspruch nicht entgegen

Dem Anspruch stehe auch nicht entgegen, dass die Mutter der Kinder ihre Elternzeit verlängert habe, zumal dies nach ihren Angaben vorsorglich deswegen erfolgt sei, weil nicht absehbar gewesen sei, ob und wann eine Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder zur Verfügung stehe. Sorgeberechtigte könnten auch dann eine Halb- oder Ganztagsbetreuung für ihr Kind in einer Halb- oder Ganztagsbetreuung in Anspruch nehmen, wenn sie überhaupt nicht oder nur zum Teil erwerbstätig seien. Sie könnten auch nicht auf die Inanspruchnahme einer Tagesmutter oder eines Tagesvaters verwiesen werden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.04.2023
Quelle: Oberverwaltungsgericht Saarlouis, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OVG-Saarlouis_2-B-1023_Landkreis-zur-Gewaehrleistung-von-Kita-Plaetzen-verpflichtet.news32832.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 32832 Dokument-Nr. 32832

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.