wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Saarland, Beschluss vom 19.11.2020
2 B 350/20 -

Beschwerde von Kreistags­mitgliedern in Saarlouis gegen Maskenpflicht an Sitzplätzen des Kreistags erfolgreich

Keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in Gremien des Kreistags Saarlouis

Das Ober­verwaltungs­gericht des Saarlandes hat der Beschwerde von zwei Mitgliedern des Kreistags (Antragsteller) gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom 17.11.2020 stattgegeben und den Landrat des Landkreises Saarlouis (Antragsgegner) vorläufig verpflichtet, es sanktionsfrei zu dulden, dass die Antragsteller in den Gremien des Kreistags an ihren Sitzplätzen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts besteht - derzeit - keine rechtliche Grundlage für eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Gremien des Kreistags Saarlouis (Kreistag, Kreisausschuss, Kreistagsausschüsse, Personalauswahlkommission) während der Sitzungen.

Verpflichtung ergibt sich weder aus der zurzeit geltenden Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie noch aus dem Ordnungs- und Hausrecht

Eine solche Verpflichtung ergebe sich weder aus der zurzeit geltenden Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 13.11.2020 noch aus dem Ordnungs- und Hausrecht des Antragsgegners. Dieser habe für die Einhaltung der Ordnung zu sorgen, wie sie in der Geschäftsordnung festgelegt sei, und dürfe nicht selbst Regelungen, die sich auf den Ablauf der Sitzung beziehen, aufstellen. Die Entscheidung über eine "Maskenpflicht" während der Sitzungen des Kreistags (sowie in dessen Gremien) obliege daher dem Kreistag selbst. Dieser habe unstreitig einen entsprechenden Beschluss bisher nicht gefasst.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.11.2020
Quelle: Oberverwaltungsgericht Saarland, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OVG-Saarland_2-B-35020_Beschwerde-von-Kreistagsmitgliedern-in-Saarlouis-gegen-Maskenpflicht-an-Sitzplaetzen-des-Kreistags-erfolgreich~N29492

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 29492 Dokument-Nr. 29492

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.