wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.04.2009
8 C 11025/08.OVG -

Gemeinde kann nicht Schallschutzmaßnahmen an Bahnstrecke beanspruchen

OVG Rheinland-Pfalz entscheidet zum "Besonders überwachten Gleis" an ICE-Strecke

Ein „Besonders überwachtes Gleis” kann als Schallschutzmaßnahme anstelle einer Lärmschutzwand an einem Teilstück einer ICE-Strecke eingeführt werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Die Klage der an das betroffene Gebiet angrenzenden Gemeinde Görgeshausen blieb damit erfolglos.

Die klagende Ortsgemeinde wandte sich gegen den Beschluss zur Änderung der Schallschutzmaßnahmen an dem ICE-Teilstück Köln - Frankfurt/Main. Nach dem ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss war eine Lärmschutzwand von ca. 1.000 m Länge und 3 bis 4 m Höhe über Schienenoberkante vorgesehen. Nach Aufnahme des Betriebs im Dezember 2002 traten zunehmend Schäden an den Aluminiumelementen der Schutzwand auf. Die beigeladene DB Netz AG beantragte deshalb die Genehmigung für den Rückbau der Wand in dem Bereich und deren Ersetzung durch die Schallschutzmaßnahme des „Besonders überwachten Gleises” (BüG). Mit dieser sollen Verriffelungen der Schienen durch deren regelmäßiges Schleifen beseitigt und dadurch die Rollgeräusche der Züge herabgemindert werden. Die Gemeinde machte mit der Klage geltend, dass die Änderungsplanfeststellung zu einer Verschlechterung des Schallschutzes führe und sie in ihrer Planungshoheit beeinträchtige. Das Oberverwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen.

Plangebiete wurden nicht konkret im Rahmen des Planfeststellungsverfahren bezeichnet - Lärmschutzmaßnahmen der Gemeinde können nicht geltend gemacht werden

Die Gemeinde sei nicht befugt, Lärmschutzansprüche für ihre Bürger geltend zu machen. Auf eine fehlerhafte Abwägung mit ihren gemeindlichen Planungsinteressen könne sie sich deshalb nicht berufen, weil sie es im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens unterlassen habe, die betroffenen Plangebiete konkret zu bezeichnen und deren Beeinträchtigungen darzulegen. Das Gericht weist allerdings darauf hin, dass der lärmmindernde Effekt des Schienenschleifens unabhängig von der jeweiligen Zugart bereits höchstrichterlich anerkannt sei.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.05.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 18/09 des OVG Rheinland-Pfalz vom 04.05.2009

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OVG-Rheinland-Pfalz_8-C-1102508OVG_Gemeinde-kann-nicht-Schallschutzmassnahmen-an-Bahnstrecke-beanspruchen~N7807

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 7807 Dokument-Nr. 7807

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.