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Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die Jagdbehörde einen Jagdpächter zum Abschuss von Rotwild in seinem Jagdbezirk im Landkreis Vulkaneifel verpflichten durfte.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist Jagdpächter eines rund 650 ha großen Jagdbezirks. Nachdem das
Das Verwaltungsgericht gab der Klage mit der Begründung statt, die
Auf die Berufung des Beklagten wies das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hingegen die Klage ab. Die Mindestabschussverpflichtung sei rechtmäßig gewesen. Die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.02.2015
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
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